news/APA/Dienstag, 22.04.25, 12:36:09

Besserer Zugang zu Schwerarbeitspension für Pflegekräfte

Die Regierung will Pflegekräfte in die Schwerarbeitsverordnung aufnehmen. Eine neue Regelung soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten, sagte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Genauso wie ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonte sie, dass Betroffene sowie Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter diesen Schritt immer wieder gefordert hätten. Die Maßnahme findet sich auch im Regierungsprogramm der Koalition.
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Pflegekräfte sollen damit einen besseren Zugang zur Schwerarbeitspension erhalten – wenn sie mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen und in den letzten 20 Jahren mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben, können sie mit 60 Jahren in Pension gehen. Budgetär sind 40 Millionen Euro dafür vorgesehen. Trotz der notwendigen 45 Versicherungsjahre geht Schumann davon aus, dass „jede zweite Person, die dann in Pension geht, von dieser Aufnahme in die Schwerarbeit profitieren wird.“

Die Kriterien für die Schwerarbeit sollen außerdem objektiviert werden, psychische Belastungen und Mehrfachbelastungen einfließen. Die Details müssten allerdings noch erarbeitet werden, erklärte Wöginger. Schumann zufolge soll Schwerarbeit künftig anhand von Arbeitsstunden anstatt Arbeitstagen berechnet werden. Auch wolle man überdenken, ob schwere körperliche Tätigkeit weiterhin durch verbrauchte Kilokalorien definiert werden soll. Die bisher erfassten Berufsgruppen sollen nicht eingeschränkt werden.

Die Maßnahme sei ein Zeichen des Respekts und der Wertschätzung gegenüber den meist weiblichen Pflegekräften, die ihren Beruf trotz physischer und psychischer Belastung mit viel Engagement ausüben, betonten Schumann und Wöginger. Sie seien mit Themen wie Sterben, Tod und Leiden genauso konfrontiert wie mit unregelmäßigen Diensten und Personalnot, so die Ministerin. 60 Prozent der Pflegekräfte würden ihre Arbeit als psychisch stark belastend einschätzen, 48 Prozent über Rückenschmerzen berichten.

Wöginger verwehrte sich dagegen, dass die Maßnahme der gewünschten Anhebung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter entgegenwirken würden. Viele Frauen, deren Pensionsantrittsalter aktuell angehoben wird, könnten den Pflegeberuf gar nicht bis zum Pensionsantritt ausüben.