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blog / Mittwoch 05.02.20

APA Check Avatar Korrekturregeln und Berichtigung

Wenn Sie zum Faktencheck-Team Kontakt aufnehmen oder eigene Vorschläge für Faktenchecks einbringen möchten, schreiben Sie bitte an faktencheck@apa.at.

Irren ist leider menschlich und Fehler können passieren – auch den Faktencheckern. Im Fall eines Irrtums verfolgt der APA-Faktenchecks die strengen Korrekturregeln, die auch für die gesamte APA-Redaktion gelten. Transparenz und Schnelligkeit sind auch hier oberstes Gebot. Die Leserinnen und Lesern sollen jederzeit nachvollziehen können, welche Informationen in der Ursprungsmeldung nicht korrekt waren und was berichtigt wurde. Dies ist integraler Bestandteil der journalistischen Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der APA-Produktion und auch im APA-Redaktionshandbuch verankert.

Die jeweiligen Faktencheck Beiträge werden direkt bearbeitet. Hier werden falsche Informationen durch die richtigen ersetzt, die Bearbeitung wird dann durch einen Verweis wie „Korrektur“ oder „Update“ festgehalten und die Änderungen für Leserinnen und Leser verständlich dokumentiert und kursiv gesetzt. Dies gilt auch für nachträgliche Ergänzungen, etwa wenn die Antwort einer kontaktierten Person informativ ist und erst nach Erscheinen des Textes zugesendet wird. Diese Faktenchecks werden auch regelmäßig auf funktionierende Links geprüft und können bearbeitet werden, um Formatierungen anzupassen oder Orthographiefehler auszubessern. Derartige Änderungen sind nicht als Korrekturen anzusehen.

Da die APA-Faktenchecks als Quelle im APA-Online Manager abrufbar sind und dort korrigiert werden, stehen die Faktencheck-Meldungen auch in ihrer ursprünglichen, nicht modifizierten Version permanent zur Verfügung.

Generell werden Korrekturen dann vorgenommen, wenn die ursprüngliche Version die Gefahr birgt, die Leserin oder den Leser dem Risiko des Missverstehens oder Missinterpretierens einer Information auszusetzen. Natürlich werden auch gravierende Recherchefehler und Fehlinformationen ausgebessert. Unser Team achtet zwar sehr darauf, derartige Fehler bereits bei der Arbeit zu vermeiden. Fehler sind jedoch zuzugeben und kenntlich zu machen, sollten sie passieren.

Bei wichtigen Korrekturen ist auch eine Informierung über X (früher Twitter) möglich. Dies ist vor allem auch dann nötig, wenn die falsche Information im X-Posting verwendet wurde, da es sich hier um nicht korrigierbaren Text handelt. Bisher war diese Art der Korrektur allerdings noch nie erforderlich.

Wird das Faktencheck-Team auf einen möglichen Fehler im Text hingewiesen, erfolgt eine interne Einschätzung und Aufarbeitung mit den an dem Text beteiligten Personen. Es wird eruiert, ob ein Fehler gemacht wurde und ob er sich auf die Einschätzung der zu überprüfenden Behauptung auswirkt. Sollte das Team zu dem Entschluss kommen, dass eine Korrektur notwendig ist, wird gemeinsam oder in schwerwiegenden Fällen auch mit Einbeziehen der Chefredaktion überlegt, in welcher Form eine Korrektur notwendig ist und wie sie kommuniziert wird.

Sollten Sie einen Fehler in einem Faktencheck entdeckt haben, der eine Korrektur möglicherweise erforderlich macht, kontaktieren Sie bitte jederzeit das Faktencheck-Team unter faktencheck@apa.at.

Wenn Sie der Meinung sind, dass APA-Faktencheck gegen die Kriterien des International Fact-Checking Networks (IFCN) verstößt, finden Sie unter folgendem Link nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten: https://www.ifcncodeofprinciples.poynter.org. Es ist ebenfalls möglich das European Fact-Checking Standards Network (EFCSN) darauf aufmerksam zu machen: https://efcsn.com/complaints/

 

Alle Korrekturen seit Juli 2022:

Im Faktencheck „Video aus dem iranischen Parlament von 2020“ vom 10.10.2023 wurde eine Korrektur vorgenommen, da sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es sich um zwei unterschiedliche Videos handelte, die im Umlauf sind. Dies wurde im Text deutlich gemacht. Eine gravierende Veränderung der Einschätzung hat sich dadurch allerdings nicht ergeben.

Im Faktencheck „Ivermectin nach wie vor nicht als Covid-19 Medikament empfohlen“ vom 28.8.2023 wurde eine Korrektur vorgenommen, da Roland Achatz, der Pressesprecher des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) irrtümlicherweise als Sprecher der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bezeichnet worden war. Eine gravierende Veränderung der Einschätzung hat sich dadurch allerdings nicht ergeben.

Im Faktencheck „Flugzeuge und Schiffe können auch unentdeckt verkehren“ vom 22.10.2023 wurde eine Korrektur vorgenommen, da das Radar-System ADS-B irrtümlicherweise als ADB-S bezeichnet worden war. Eine gravierende Veränderung der Einschätzung hat sich dadurch allerdings nicht ergeben.

Im Faktencheck „CO2-Gehalt der Luft im 19. Jahrhundert viel geringer“ vom 17.9.2022 wurden zwei falsche Jahresangaben von 1920er und 1930er in 1820er und 1830er geändert. Eine gravierende Veränderung der Einschätzung hat sich dadurch allerdings nicht ergeben.

Im Faktencheck „Sprit-Vergleich zwischen Flugzeug und Traktor hinkt“ vom 23.7.2022 wurde die Angabe „7.519 Liter Milch“ in „7.108 Liter Milch“ korrigiert. Eine gravierende Veränderung der Einschätzung hat sich dadurch allerdings nicht ergeben.