Erschwerend für die Angeklagten kam hinzu: Sie müssen den entstandenen Schaden von 1,5 Millionen Euro, der der Republik Österreich durch die Taten entstanden war, vollständig zurückzahlen. Zudem fasste die Frau eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro aus, ihr Mann über 1.440 Euro. Auch der Verbund – gemeint ist damit die Apotheke als Unternehmen – wurde schuldig gesprochen: Richterin Andrea Wegscheider und der Schöffensenat sprachen in dieser Sache eine bedingt nachgesehene Geldstrafe von 12.500 Euro aus. Sämtliche Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.
Wegscheider argumentierte die Schuldsprüche gegen die beiden Angeklagten damit, dass diese den Schaden „gemeinschaftlich verursacht“ hätten. „Es ist lebensfremd zu glauben, dass der Zweitangeklagte überhaupt nicht wusste, was die Medikamente in etwa wert sind“, führte die vorsitzende Richterin aus. Seine Ehefrau – die erstangeklagte Apothekenbesitzerin – habe von den Bestellungen ihres Mannes zudem sehr wohl zumindest zum Teil Kenntnis gehabt: „Sie hat sich aber dafür entschieden wegzuschauen.“
Zuvor hatte sich der Ehemann in der Verhandlung teilweise schuldig bekannt, seine Frau wies jede Schuld von sich. Er habe, damals als Apothekenassistent bei seiner Frau angestellt, einen chinesischen Bekannten gehabt, der ihn dezidiert nach Paxlovid fragte und wissen wollte, „ob er das für ihn besorgen kann“, führte der 56-jährige Zweitangeklagte bei der Verhandlung vor Richterin Andrea Wegscheider und dem Schöffensenat aus. Er habe darauf mit „ja sicher“ geantwortet“ und dieses Medikament schließlich „im System der Apotheke einfach bestellt“, erklärte er. Das sei auch deshalb so einfach möglich gewesen, weil vom „System keine Meldung über etwaige Rezeptpflicht gekommen sei“, behauptete er. Über die Zeit seien die Mengen immer größer geworden. „Er hat mir auch erklärt, dass er Verwandte in China hat, die derzeit schwer krank sind“, berichtete der Ehemann.
Ihr Mann habe „wohl nicht registriert“, was sie ihm im Vorfeld erklärt habe, sagte hingegen die erstangeklagte 59-jährige Apothekerin bei ihrer Einvernahme in der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck. Sie habe nämlich klar darauf hingewiesen, dass „die Abgabe von Paxlovid rezeptpflichtig ist“, fügte sie hinzu. Die Frau nahm ihren Mann aber auch gewissermaßen in Schutz: „Er wusste wohl nicht, was diese Medikamente tatsächlich Wert sind und dass sie im Eigentum des Bundes sind.“
Hätte er das nämlich gewusst, hätte er die nunmehr angeklagten Taten wohl auch nicht begangen, meinte die Ehefrau, die ihren Mann nach den Vorfällen kündigte. Diskrepanzen gab es hinsichtlich der Frage, wie oft sie mit ihrem Mann über den Sachverhalt der Rezept- und Verschreibungspflicht gesprochen habe. Bei der Polizei hatte die Frau im Zuge der Ermittlung von mehreren Malen gesprochen, bei der Verhandlung wollte sie nur ein Gespräch vor den ersten Großbestellungen für den chinesischen Kunden einräumen. Klar sie jedenfalls, dass sie keine Schuld treffe: „Ich ging davon aus, dass nach unserem Gespräch die Sache geklärt ist und habe auch nichts von den von ihm getätigten Bestellungen mitbekommen.“ Als schließlich der Großhändler anrief und sie auf die sehr großen und ungewöhnlichen Bestellmengen hinwies, habe sie schlicht „der Schlag getroffen“, erklärte die Apothekerin. Die Frau hatte den Vorwurf der Beitragstäterschaft bereits im Zuge der Ermittlungen von sich gewiesen.
Der dadurch entstandene strafrechtliche Schaden war laut Anklage jedenfalls beträchtlich: Über 1,8 Millionen Euro, da der Mann innerhalb von zehn Werktagen im Dezember 2022 und Jänner 2023 schließlich 2.500 Packungen des Corona-Medikaments bestellt habe, wie der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer sagte. „Es handelt sich dabei um ein besonderes Medikament, weil es im Eigentum des Bundes stand und Apotheken es nur abgaben“, erklärte der öffentliche Ankläger. Eine Verschreibung eines Arztes sei für die Bestellung aber notwendig gewesen, hielt der Staatsanwalt fest.
Der zweitangeklagte Apothekenassistent habe auf Nachfrage eines chinesischen Bekannten jedenfalls ohne solche ärztlichen Verschreibungen Paxlovid in „großen Mengen bestellt“, so der öffentliche Ankläger weiter. „Ob der Angeklagte den wirklichen Wert des Medikaments wusste, der sich pro Packung auf 731 Euro beläuft, ist unklar“, fügte er hinzu. Er sei aber wohl davon auszugehen, dass er von einem Wert einer Packungen rund 400 Euro ausging und dadurch immer noch einen Schaden von rund einer Millionen Euro in Kauf nahm, betonte er. „Da er dem chinesischen Bekannten Geld für den Verkauf verrechnet hat, ist außerdem von einer Bereicherung auszugehen“, strich der Staatsanwalt heraus.
Der Verteidiger des Zweitangeklagten ging dabei von einer Summe von 30.000 bis 40.000 Euro aus, die der Mann in die eigene Tasche wirtschaftete. „Das Geld hat er, da er damals spielsüchtig war, einfach verspielt“, führte dieser aus. Sein Mandant fühle sich in dieser Sache jedenfalls „teilweise schuldig“, da er aus seiner Sicht „die Apotheke geschädigt hat“. „Er wusste allerdings nichts vom wahren Wert der Medikamente und damit vom Millionenschaden, den er durch sein Vorgehen verursacht hat“, betonte der Verteidiger.
Wie viele Packungen der Mann genau über seinen Bekannten nach Fernost verkauft hatte, blieb in der Verhandlung unklar. Offenbar wurden aber 450 Packungen retourniert, nachdem der Medikamentenlieferant Anfang 2023 angesichts des bundesweiten Fehlbestandes und der ungewöhnlich hohen Liefermenge bei der Innsbrucker Apotheke nachgefragt hatte.
Auch der als Zeuge einvernommene chinesische Kunde des Zweitangeklagten konnte in dieser Frage nicht wirklich Licht ins Dunkel bringen. Er berichtete hingegen davon, dass er „keine bestimmte Menge“ bestellte, sondern eben den Apothekenassistenten bat, so „viel wie möglich zu bestellen“. Ob die Ehefrau des Zweitangeklagten die auf die Bestellungen folgenden „Szenen“ – der Chinese holte die Waren meist mit einem Kastenwagen ab – mitverfolgt habe, wusste er nicht zu beantworten. „Ich glaube aber eher nicht“, gab der Zeuge auf mehrfache Nachfrage seitens des öffentlichen Anklägers zu Protokoll.