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news/APA/Montag, 30.12.24, 14:28:10

Signa Development Selection wird in Konkurs geschickt

Der Treuhandsanierungsplan für die Signa Development Selection ist - wie zuvor für die Signa Prime - gescheitert, teilte das Handelsgericht Wien am Montag mit. Damit geht es für das insolvente Unternehmen in ein Konkursverfahren. Die bisherige Insolvenzverwalterin Andrea Fruhstorfer wird zur Masseverwalterin. Die Signa Development wird unter ihrer Aufsicht vorerst weitergeführt, um das Unternehmensvermögen "bestmöglich zu verwerten", so Fruhstorfer in einer Aussendung.
APA/APA/dpa/Marcus Brandt

Allerdings sei die Verwertung wegen des Vertrauensverlustes bei den Stakeholdern und wegen des Wegfalls der Steuergruppe wesentlich schwieriger, hieß es seitens der Masseverwalterin. „Ungeachtet des eingebrachten Revisionsrekurses haben wir bis zur heutigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sämtliche Stabilisierungsmaßnahmen konsequent fortgesetzt und die strukturierte Verwertung der Vermögenswerte sorgfältig vorbereitet“, sagte Fruhstorfer. „Dies geschieht mit dem klaren Ziel, eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten. Weiters „werden wir die geordnete und effiziente Verwertung der Insolvenzmasse sicherstellen und die anstehenden Aufgaben mit Engagement und Zielstrebigkeit umsetzen“.

Das Oberlandesgericht Wien gab Anfang August dem Rekurs der Republik Österreich gegen den Treuhand-Sanierungsplan statt. Nun lehnte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Revisionsrekurse der Signa Development und eines deutschen Investors ab und besiegelte damit den Konkurs des Unternehmens.

Der bereits nach der Abstimmung über den Treuhandsanierungsplan eingeleitete Verwertungsprozess wird nun via Konkursverfahren fortgesetzt, betonte auch der KSV1870 in einer Aussendung. Das lasse nicht den automatischen Schluss zu, dass dies zum Nachteil der Gläubiger sein müsse, so KSV-Experte Karl-Heinz Götze. „Nicht nur, dass im Konkursverfahren das Insolvenzgericht als Entscheidungs- und Kontrollorgan erhalten bleibt, ist es aus Sicht der Gläubiger auch zu begrüßen, dass diese durch das Organ des Gläubigerausschusses im Unterschied zum Treuhandsanierungsplan in sämtliche Verwertungsprozesse eingebunden sind“, so Götze.

Aufgrund der vorzunehmenden Verwertungshandlungen und insbesondere aufgrund der Komplexität potenzieller Ansprüche unterschiedlicher rechtlicher Natur sei von einer langjährigen Verfahrensdauer auszugehen. „Nach dem Wortlaut der Bestimmung der Insolvenzordnung ist der Treuhandsanierungsplan nur für maximal fünf Jahre konzipiert. Es wäre daher völlig unklar gewesen, wie sich dieses Faktum auf den Ablauf nach den fünf Jahren noch anhängiger Gerichtsverfahren ausgewirkt hätte“, so Götze.