news/APA/Dienstag, 08.04.25, 19:44:33

Regierung vor Einigung über Messenger-Überwachung

Das Innenministerium hat im Rahmen der Regierungsklausur im Kanzleramt den Begutachtungsentwurf zur Messenger-Überwachung vorgelegt. Die Möglichkeit auf Messengerdienste zuzugreifen, bzw. Nachrichten auszulesen wird auf Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Das sind zum Beispiel die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung von terroristischen Gruppierungen. Auch bei Spionage ist der Einsatz möglich.
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Für die Messenger-Überwachung kommen vor allem jene Fälle in Frage, in denen bereits durch Observationsmaßnahmen klar geworden ist, dass die Gefährder über entsprechende Kanäle kommunizieren. Zudem muss sicher gestellt sein, dass kein anderes Instrument alternativ eingesetzt werden kann. Jeder einzelne Anwendungsfall muss richterlich angeordnet werden und wird begleitend durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert.

Grundsätzlich kann die Befugnis der Messengerüberwachung, die etwa WhatsApp und Skype trifft, nur für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden. Es ist jedoch eine Verlängerung möglich. Im Anschluss müssen die Betroffenen informiert werden, dass ihre Messenger überwacht wurden.

Wird die Überwachung in einem Kalenderjahr in mehr als 35 Fällen angewandt, hat eine Sonderberichterstattung an den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zu erfolgen. Welche Software eingesetzt werden soll, wird nicht über das Gesetz definiert. Die Frage soll erst nach dem Beschluss der rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zeigte sich in einer Pressekonferenz zum Abschluss von Tag eins der Regierungsklausur erleichtert, dass nun (ein zumindest von ÖVP und SPÖ getragener) Entwurf vorliegt. Derzeit habe die Polizei keine Möglichkeit einzusehen, was Terroristen und Extremisten auf Messenger-Programmen täten: „Da braucht es Augenhöhe.“ Wichtig sei ihm darauf hinzuweisen, dass die Bevölkerung davon nicht betroffen sei: „Es geht um wenige Einzelfälle im Jahr.“

Auch SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried sieht keine Gefahr einer Massenüberwachung. Der Einsatz werde die Ultima Ratio sein. Zudem gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr. Im Gegenteil sieht er eine „große verfassungsrechtliche Stabilität“. Die Bevölkerung solle das Gefühl haben, dass es sicherer werde im Land.

Von einem Beschluss der Maßnahme ist man noch ein gutes Stück entfernt. Denn es wurde eine lange Begutachtungsfrist von acht Wochen festgelegt. In dieser gilt es auch noch die NEOS zu überzeugen. In einer Aussendung des kleinsten Koalitionspartners heißt es, dass der heutige Schritt „bei weitem“ noch keinen Beschluss bedeute. Während der Begutachtung werde es auch innerhalb der Koalition weitere intensive Gespräche geben. Die NEOS sähen beim vorliegenden Entwurf „noch einigen Verbesserungsbedarf“.

Parteichefin Beate Meinl-Reisinger zeigte sich in einem Pressestatement am Nachmittag allerdings dann doch zurückhaltender. Die Außenministerin konstatierte, dass es bereits Verbesserungen gegeben habe wie die früh mögliche Einbeziehung des parlamentarischen Unterausschusses. Jedoch sei man nicht am Ende der Diskussion angelangt, sondern stehe an deren Beginn, verwies sie auf die lange Begutachtungszeit.

Skeptisch bis klar ablehnend zeigte sich die Opposition. Er hoffe, „dass sich die NEOS einen Funken an politischem Anstand bewahren und diesem Instrument zur Massenüberwachung aus dem Hause ÖVP keine Zustimmung erteilen werden“, meinte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung. Die Grünen kündigten an, ganz genau zu prüfen, ob der neue Entwurf der Regierung anders als der jüngste ÖVP-Entwurf den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspreche. „Wo Spyware und Bundestrojaner zum Einsatz kommen, ist der nächste Überwachungsskandal meist nicht weit entfernt“, warnte der Grüne Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba.

Beschlossen werden soll die Messenger-Überwachung noch vor dem Sommer. Wirksam werden soll sie aber erst mit 2027.