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news/APA/Montag, 10.02.25, 16:39:17

Insasse aus Justizanstalt Wiener Neustadt entkommen

Ein Häftling ist Montagfrüh aus der Justizanstalt Wiener Neustadt ausgebrochen. Bei dem Niederländer soll es sich laut einem "Kurier"-Bericht um den Anführer der "Rammbock"-Bande handeln, die 2024 nach Juweliereinbrüchen in der Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf (Bezirk Mödling), im Wiener Donauzentrum und in Wiener Neustadt vor Gericht gestanden und verurteilt worden war. Ein Fahndungsfoto des 29-Jährigen wurde am Nachmittag veröffentlicht. Hinweise wurden erbeten.
APA/APA/THEMENBILD/ROBERT JAEGER

Der Mann entkam kurz vor 8.00 Uhr aus dem geschlossenen Bereich der Haftanstalt Wiener Neustadt. Justizwachebeamte seien dem Insassen nachgeeilt, sagte Sina Bründler, Ressortsprecherin des Justizministeriums. Der Häftling flüchtete Richtung Bahnhof. Bei einer Fahndung nach dem Niederländer standen 13 Streifen und Diensthunde im Einsatz, sagte Polizeisprecher Stefan Loidl. Hinweise zum Aufenthaltsort des 29-Jährigen, die auch vertraulich behandelt werden, sind an das Landeskriminalamt Niederösterreich (Tel.: 059133-30-3333) zu richten.

„Die Umstände des Ausbruches werden derzeit gründlich geprüft. Aus Gründen der Sicherheit ist es nicht möglich, hier detailliertere Angaben zu machen“, hieß es vonseiten des Justizministeriums. Dass der Insasse mithilfe eines Seils aus dem Turntrakt entkommen sei, wie in Medien zu lesen war, schloss die Sprecherin aus. Der Niederländer wurde nach Angaben des Ministeriums wegen verschiedener Eigentumsdelikte zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, der Mann habe sich in U-Haft befunden.

Die Tätergruppierung, die 2023 Einbruchsdiebstähle und eine Bankomatsprengung in Markgrafneusiedl (Bezirk Gänserndorf) verübt haben soll, dürfte international aktiv sein. Drei Niederländer hatten vergangenen Oktober nicht rechtskräftige Freiheitsstrafen im Ausmaß von 20 Monaten bis neun Jahren erhalten. Ein Bulgare, der überwiegend als Beitragstäter fungiert haben soll, wurde nicht rechtskräftig zu 30 Monaten, davon 20 Monate bedingt, verurteilt.