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news/APA/Dienstag, 07.01.25, 11:27:15

Freispruch im Vergewaltigungsprozess einer Zwölfjährigen

Im Fall einer 2023 in Wien-Favoriten von einer Jugend-Gruppe mutmaßlich mehrfach sexuell missbrauchten Zwölfjährigen ist am Dienstag am Landesgericht ein 17-Jähriger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Gericht ging dabei nach dem Zweifelgrundsatz zugunsten des Angeklagten vor. "Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat", stellte die vorsitzende Richterin in der Begründung fest.
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Der Bursch hatte sich seit vergangenem November wegen Vergewaltigung in einer Parkgarage vor einem Schöffensenat verantworten müssen. Am zweiten Verhandlungstag wurde er unter Ausschluss der Öffentlichkeit ergänzend befragt, danach wurde ein Zeuge vernommen, wobei die Öffentlichkeit dabei ebenfalls nicht zugelassen war.

Der Fall der mittlerweile 13-Jährigen hatte im Vorjahr für mediales Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen über ein Dutzend minderjähriger Burschen und einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), weil sie das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich in weiterer Folge an der Unmündigen vergangen haben sollen. Dieses Verfahren ist noch im Laufen. Ein 16-Jähriger wurde demgegenüber in einem separaten Prozess Anfang Dezember am Landesgericht nicht rechtskräftig freigesprochen. Ihm war ebenfalls Vergewaltigung angekreidet worden. Dieser Senat kam zum Schluss, dass dieser Geschlechtsverkehr „völlig einvernehmlich“ gewesen es sei. Es habe keine Gewalt gegeben. Für den Jugendlichen sei „nicht erkennbar“ gewesen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war.

Im gegenständlichen Verfahren war der 17-Jährige – im Tatzeitpunkt war er erst 15 – über Snapchat mit der damals Zwölfjährigen in Kontakt gekommen. Sie hatte ihm auf diesem Weg auch Nacktfotos zukommen lassen. Anfang 2023 trafen sich die beiden in einem Park, um dann aufgrund der Kälte in ein nahe gelegenes Parkhaus zu gehen, wo das Mädchen und der junge Syrer das oberste Stockwerk aufsuchten. Dort soll es zunächst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach soll der 17-Jährige das Mädchen zur Vornahme von Oralverkehr gebracht haben.

Dazu sei es gekommen, „obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will“, wie die Staatsanwältin am Ende die Ergebnisse des Beweisverfahrens zusammenfasste. Der Bursche habe sie dessen ungeachtet „mehrmals darum gebeten“ und am Kopf erfasst. Insofern sei „das Gewaltelement erfüllt“.

Sein Mandant sei „tatsachengeständig“ und wisse, „dass er einen Fehler gemacht hat“, hielt dem der Verteidiger entgegen. Es liege jedoch keine Vergewaltigung, sondern allenfalls eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Sinn des § 205a StGB vor.