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news/APA/Donnerstag, 06.03.25, 12:52:06

Anklage gegen Ex-Freund von missbrauchter Zwölfjähriger

Die Staatsanwaltschaft Wien hat den Ex-Freund jenes Mädchens angeklagt, das zwischen Februar und Juni 2023 in Wien-Favoriten von mehreren Jugendlichen missbraucht worden sein soll. Die Betroffene war damals zwölf Jahre alt. Dem Ex-Freund wird nach APA-Informationen vorgeworfen, von September 2023 bis Anfang 2024 - dann ging die Beziehung in die Brüche - wiederholt einvernehmlichen Sex mit dem Mädchen gehabt zu haben.
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Strafbar soll sich der Bursche der bereits rechtswirksamen Anklage zufolge deshalb gemacht haben, weil er wusste, dass das Mädchen noch keine 14 Jahre alt war und er aufgrund dessen mit ihr nicht intim hätte werden dürfen. Zum ersten Sex soll es am 13. Geburtstag des Mädchens gekommen sein. Obwohl als gesichert gelten kann, dass der Jugendliche das Mädchen nicht unter Druck gesetzt hatte und kein Gewaltaspekt im Spiel war – das Landeskriminalamt Süd hat in dem Fall umfangreich ermittelt -, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass aufgrund des Altersunterschieds der beiden aus formalrechtlichen Gründen der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vorliegt.

Der mittlerweile 18 Jahre alte Angeklagte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Neben dem Missbrauchsdelikt wird ihm auch versuchte Nötigung angekreidet. Er soll nach dem Ende der Beziehung dem Mädchen mit dem Weiterleiten bzw. Öffentlichmachen von Bildmaterial mit geschlechtlichen Handlungen gedroht haben, um einen Ring zurückzubekommen, den er ihr geschenkt hatte. Im Zuge der Erhebungen hatte man am Handy des Burschen außerdem 15 Dateien entdeckt, die unmündige Buben und Mädchen bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigten. Deshalb wird ihm auch der Besitz von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial angelastet.

Der Fall der mittlerweile 14-Jährigen hatte im Vorjahr für mediales Aufsehen gesorgt und beschäftigt seither die Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nach wie vor gegen eine Gruppe von rund einem Dutzend minderjähriger Burschen, die das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich in weiterer Folge an der Unmündigen vergangen haben sollen. „Dieses Verfahren ist noch anhängig“, bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek Donnerstagmittag der APA. Die Beschuldigten sollen sich in Stiegenhäusern, Parkhausdecks, Tiefgaragen und in einem Hotelzimmer an dem Mädchen vergangen haben.

Zwei ursprünglich der Vergewaltigung Verdächtigte sind allerdings in jeweils separaten Verfahren zuletzt rechtskräftig freigesprochen worden. Bei einem 16-Jährigen kam Anfang Dezember ein Schöffensenat am Landesgericht zum Schluss, dass es – wie in der Begründung betont wurde – „völlig einvernehmlichen“ Sex und keine Gewalt gegeben habe. Für den Jugendlichen sei „nicht erkennbar“ gewesen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war, hieß es. Anfang Jänner wurde ein 17-Jähriger nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen. „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat“, stellte die vorsitzende Richterin in diesem Fall fest. Womöglich habe es bei dem Mädchen zwar „eine innere Ablehnung“ gegeben, es sei aber „nicht erwiesen, dass das für den Angeklagten erkennbar war.“ Im Zweifel sei weiters „nicht feststellbar“, dass Gewalt angewendet worden sei, betonte die Richterin.

In weiterer Folge hatte sich vor allem auf der Plattform X (vormals Twitter) ein Shitstorm über die Gerichtsentscheidung und die Richterin ergossen, die persönlich angegriffen und zur Zielscheibe von „Hass im Netz“ wurde. Für Friedrich Forsthuber, den Präsidenten des Landesgerichts, wurden dabei in „mehrfacher Hinsicht rote Linien überschritten“, wie er in einer Reaktion auf die Vorgänge betonte. Wenn eine Richterin aus persönlichen oder gar politischen Motiven mit aus dem Gesamtkontext der Urteilsverkündung herausgelösten Zitaten persönlich attackiert werde, „sind die Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaats gefährdet“, warnte Forsthuber.