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blog / Donnerstag 15.10.20

APA Check Avatar Wer bezahlt Begräbniskosten bei Corona-Tod?

APA/Fohringer

In oft geteilten Facebook-Postings wird derzeit behauptet, im Todesfall sei das Begräbnis kostenlos, wenn als Todesursache „Corona statt Krebs“ genannt werden würde. „Man müsse die Statistik aufrechterhalten“, heißt es weiter. Als Ort wird Kindberg in der Steiermark genannt.

Zu überprüfende Information: Wenn man bei einem Todesfall als Todesursache „Corona statt Krebs eintragen“ lässt, dann wird das Begräbnis bezahlt.

Einschätzung: Es handelt sich um eine Falschmeldung, wie das Land Steiermark als auch die Stadtgemeinde Kindberg bestätigen. Falsche Angaben auf dem sogenannten „Todesbeschauschein“ können für Ärztinnen und Ärzte disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.

Überprüfung: Ein Pressesprecher des Landes Steiermark teilte der APA am 2. Oktober 2020 via Mail mit, dass es sich bei dem genannten Posting „definitiv um eine Falschmeldung“ handle. „Das Land Steiermark übernimmt keine Begräbniskosten, auch nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Dass es vonseiten der Gesundheitsbehörde eine derartige Auskunft gegeben hätte, wenn als Todesursache Corona angegeben wird, ist auszuschließen“, heißt es.

Auch die Stadtgemeinde Kindberg bestätigte der APA am 28. September 2020 via Mail, dass hier eine Falschmeldung verbreitet wird. Die „Kleine Zeitung“ hatte die Berichte nach Recherchen bereits als „Fake News“ deklariert.

Ein Pressesprecher der österreichischen Ärztekammer teilte der APA am 8. Oktober 2020 per Mail mit, dass der Totenschein („Todesbeschauschein“) ein ärztliches Attest im Sinne des § 55 Ärztegesetz 1998 darstelle. Dieses Zeugnis sei laut Gesetz „nur nach gewissenhafter ärztlicher Untersuchung und nach genauer Erhebung der im Zeugnis zu bestätigenden Tatsachen nach (…) beste[m] Wissen und Gewissen“ auszustellen.

Verstöße könnten disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen, die vom Verweis bis zur Streichung aus der Ärzteliste reichen (§ 139 Ärztegesetz), so die Rechtsabteilung der Ärztekammer.

Laut dem Gesundheitsministerium werden jene Personen als „COVID-Tote/r“ geführt, die zuvor COVID-positiv getestet wurden, „unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder ‚mit dem Virus‘ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben“ sind.

Wie auf der Plattform oesterreich.gv.at nachzulesen ist, werden die Kosten für eine Beerdigung dann vom Land oder der Gemeinde übernommen, wenn die Kosten „von den Angehörigen oder aus dem Vermögen der verstorbenen Person nicht gedeckt werden“ können. Auch das Finanzministerium schreibt, dass die „Kosten einer angemessen (sic!) Bestattung aus Mitteln der Mindestsicherung getragen werden, wenn dafür nicht anderweitig vorgesorgt wurde oder die Kosten nicht von Dritten getragen werden“.

Ein anderes Posting nennt nicht Kindberg als Ort, der Inhalt ist aber ähnlich. Vergleichbare Postings wurden auch in Deutschland verbreitet – etwa dass es in Bayern 2.800 Euro Zuschuss zu den Beerdigungskosten gebe, wenn „Corona“ (COVID-19) auf dem Totenschein stehe. Nach Angaben der bayerischen Landesregierung gibt es eine solche Regelung aber nicht. Die Angabe einer falschen Todesursache wäre zudem strafbar, wie in einem Faktencheck der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nachzulesen ist.

 

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Valerie Schmid/Florian Schmidt

 

AKTUALISIERT AM 15. OKT. 2020 12:57