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blog / Freitag 19.03.21

APA Check Avatar Pille-Risiko nicht mit Impfung vergleichbar

APA/dpa/Symbolbild

Das Aussetzen der Impfungen mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca sorgt für Diskussionen in sozialen Netzwerken. Nicht nur der Impfstoff von AstraZeneca steht wegen beobachteter schwerer Fälle von Gehirnvenenthrombosen unter Beschuss, deren Ursache es derzeit zu untersuchen gilt. Es wird auch wieder über die Anti-Baby-Pille diskutiert, die laut einigen Usern ein ähnliches Thromboserisiko mit sich bringen soll.

Sogar Katarina Barley, die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, twitterte (1): „Die neueste Generation der Antibabypille hat als Nebenwirkung Thrombosen bei 8-12 von 10.000 Frauen. Hat das bisher irgendwen gestört?“. Weitere User brachten in reichweitestarken Tweets ein Verbot der Anti-Baby-Pille durch das Thrombose-Risiko ins Spiel (2, 3)

Zu überprüfende Behauptung: Die Anti-Baby-Pille erhöht das Risiko auf eine Thrombose und ist daher mit der derzeitigen Situation um ein eventuelles Thrombose-Risiko durch die Corona-Impfung vergleichbar.

Einschätzung: Hormonelle Verhütungsmittel führen bei Frauen zu einem erhöhten Risiko für venöse Thromboembolie. Obwohl auch ein geringes Risiko für eine Sinusvenenthrombose besteht, die derzeit im Zusammenhang mit AstraZeneca diskutiert wird, halten die kontaktierten Experten einen Vergleich für nicht zulässig.

Überprüfung:

Prof. Dr. Brigitte Schwarzer-Daum, Leiterin Qualitätsmanagement an der Klinischen Pharmakalogie der MedUni Wien, verwies zur Frage der Zulassung der Anti-Baby-Pille auf APA-Anfrage auf den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz, „Pharmacovigilance Risk Assessment Committee“ (PRAC), bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Solange dieser das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv bewerte, solle ein Medikament auch am Markt bleiben. Mit derzeit diskutierten Nebenwirkungen der Corona-Impfung lasse sich die Pille nicht vergleichen, auch weil noch kein Zusammenhang zwischen Impfstoff und Thromboserisiko festgestellt worden ist, so Schwarzer-Daum.

Der PRAC veröffentlichte im Jahr 2013 ein Statement (4), dass die Vorteile aller hormoneller Verhütungsmittel weiterhin die Risiken überwiegen. Gleichzeitig empfahl man Frauen, sich bzgl. der Risiken durch Thromboembolien informieren. Demnach sei bei hormonellen Verhütungsmitteln mit den Schwangerschaftshormonen Levonorgestrel, Norgestimat und Norethisteron jedes Jahr mit fünf bis sieben Fällen einer venösen Thromboembolie (VTE) unter 10.000 Frauen zu rechnen. Für Etonogestrel oder Norelgestromin steige das Risiko auf sechs bis zwölf Fälle unter 10.000 Frauen pro Jahr. Neun bis zwölf Fälle würden bei den Gestogenen Gestoden, Desogestrel und Drospirenon zu erwarten sein. Als Vergleichswert wird die Rate von zwei VTEs jährlich unter 10.000 Frauen angeführt.

Das Deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnte 2018 per Aussendung (5) vor einem leicht erhöhten Risiko für VTE bei kombiniert hormonalen Kontrazeptiva (KHK), die Dienogest und Ethinylestradiol enthalten, im Vergleich zu KHK, die Lenovorgestrel und Ethinylestradiol enthalten. Bei ersteren werden acht bis elf Fälle pro Jahr pro 10.000 Frauen geschätzt. Bei der Verordnung sollten individuelle Risikofaktoren der Patientin beachtet werden.

Die Impfung mit AstraZeneca wurde in einigen Ländern wie Deutschland allerdings wegen einer speziellen Thrombose-Form ausgesetzt. Dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zufolge (6) sei es bei sieben Personen zu schwerwiegenden Hirnvenenthrombosen in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen sowie bei sechs davon zu einer speziellen und schweren Form einer Sinusvenenthrombose (CVT) gekommen. Die Anzahl dieser Fälle nach der Impfung sei statistisch gesehen höher als in der Bevölkerung ohne Impfung, wie man in einer Analyse herausgefunden habe.

Diese spezielle Art der Thrombose ist also grundsätzlich von gängigen Thrombosen zu unterscheiden. Allerdings deuten mehrere Studien (7, 8, 9) darauf hin, dass die Einnahme oraler Verhütungsmittel auch das Risiko auf CVT erhöhen kann.

Prof. Dr. Michael Freissmuth, Leiter des Zentrums für Physiologie und Pharmakologie an der MedUni Wien, bestätigte auf Anfrage, dass es auch bei oraler Kontrazeption zu Sinusvenenthrombosen kommen kann (vor allem in Verbindung mit Übergewicht, 10). Er hält eine Vergleichbarkeit der Anti-Baby-Pille aber auch abseits der fehlenden Daten mit dem AstraZeneca-Impfstoff für nicht gegeben. Bei der oralen Kontrazeption sei die Alternative eine Schwangerschaft, die erst recht mit einem deutlich erhöhten Thromboserisiko einher gehe.

Einen Vergleich der Covid-19-Impfung mit Arzneimitteln hält Freissmuth generell für unzulässig, da das persönliche Risiko ein anderes ist. Bei Covid-19 könne man als „Trittbrettfahrer“ von der Durchimpfungsrate in der restlichen Bevölkerung profitieren, bei der Arzneimitteltherapie sei das anders. Die Relation von Nutzen und Risiko sei anders zu bewerten, da es beispielsweise Medikamente gäbe, die Folgeschäden durch eine Erkrankung entgegenwirken können, selbst aber möglicherweise andere Nebenwirkungen mit sich bringen, die im Vergleich weniger ins Gewicht fallen.

Prof. Dr. Jörg Striessnig, Leiter der Abteilung Pharmakalogie und Toxologie am Institut für Pharmazie der Uni Innsbruck, verweist auf Anfrage der APA darauf, dass der Vergleich zwischen einem eventuellen Thrombose-Risiko bei der Corona-Impfung und der Anti-Baby-Pille nicht zutreffend sei. Bei östrogenhaltigen Kontrazeptiva kenne man die Faktenlage ganz gut: „Östrogen-haltige Kontrazeptiva erhöhen das Thromboserisiko bei Frauen, wobei bei jungen Frauen das absolute Thromboserisiko (ein besonderes Risiko wird im Rahmen der ärztlichen Verschreibung ausgeschlossen) sehr niedrig ist und eine relative Erhöhung des Risikos immer noch ein kleines absolutes Risiko bedingt.“ Darüber hinaus kenne man entsprechende Risikofaktoren, sodass im Einzelfall eine Risiko-Nutzen-Abschätzung erfolgen kann. Als Alternative stünden nicht-hormonelle Verhütungsmethoden und Kontrazeptiva ohne Östrogen zur Verfügung.

Bei Covid-19-Impfstoffen hingegen werde das Sicherheitsprofil erst erhoben. Hier werde sich erst zeigen, ob „spezielle Sicherheits-Signale“ einen Verdacht auf einen möglichen kausalen Zusammenhang geben, so Striessnig. Darüber hinaus existiere derzeit noch keine ausreichende therapeutische Alternative. Dazu kommt, dass jeder mit der Impfung das Kollektiv schütze, bei der Verhütung handle es sich hingegen um eine Entscheidung eines Individuums oder im Rahmen einer Partnerschaft.

„Zur Anti-Baby-Pille gibt es genügend Analysen der EMA, welche auf das (geringfügig) unterschiedliche Risiko unterschiedlicher Anti-Baby-Pillen hinweisen. Ärzte wissen Bescheid, Patientinnen können entsprechend aufgeklärt werden und selbst mitentscheiden“, so Striessnig. Bei Corona-Impfstoffen müsse nun in einer kurzen Zeit eine Datenbasis geschaffen werden, auf der man Entscheidungen treffen könne.

Hinweis: Der Faktencheck sowie die Statements der Experten wurden vor der jüngsten Einschätzung der EMA zum Impfstoff von AstraZeneca verschriftlicht. Die EMA erklärte am Donnerstagnachmittag, dass der Impfstoff sicher sei, eine Warnung vor Thrombosen in Hirnvenen aber bei den möglichen Nebenwirkungen aufgenommen wird.

Quellen:

(1) Tweet von Katarina Barley: https://twitter.com/katarinabarley/status/1371481918051647488 (archiviert: https://archive.is/vwKOx)

(2) Weiterer Tweet: https://twitter.com/_saendra/status/1371507602962669570?s=20 (archiviert: https://archive.is/gtJof)

(3) Weiterer Tweet: https://twitter.com/rosalaut/status/1371397045932728320 (archiviert: https://archive.is/hl88d)

(4) PRAC-Statement: https://www.ema.europa.eu/en/news/prac-confirms-benefits-all-combine d-hormonal-contraceptives-chcs-continue-outweigh-risks (archiviert: https://archive.is/yU83h)

(5) BfArM-Aussendung: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz /DE/RHB/2018/rhb-dienogest-ethinylestradiol.pdf?__blob=publicationFi le&v=6 (archiviert: https://perma.cc/Z98G-CCDW)

(6) PEI: http://go.apa.at/VY6aEJiA (archiviert: https://perma.cc/8UYF-AJQ8)

(7) Case-control study of risk of cerebral sinus thrombosis in oral contraceptive users who are carriers of hereditary prothrombotic conditions: https://www.bmj.com/content/316/7131/589 (archiviert: https://archive.is/AwNDS)

(8) Hormonal contraceptives and cerebral venous thrombosis risk: a systematic review and meta-analysis: https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fneur.2015.00007/full (archiviert: https://archive.is/5Gaa3)

(9) Thrombophilic abnormalities, oral contraceptives, and risk of cerebral vein thrombosis: a meta-analysis: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/16397131/ (archiviert: https://perma.cc/ZAR4-M88G)

(10) Risk of cerebral venous thrombosis in obese women: https://jamanetwork.com/journals/jamaneurology/article-abstract/2500 277 (archiviert: https://perma.cc/W2P9-QYSQ)

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Florian Schmidt/Valerie Schmid