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blog / Dienstag 25.05.21

APA Check Avatar Besuch im Schweizerhaus war gesetzeskonform

APA

Am 19. Mai wurden in Österreich wieder Öffnungsschritte vorgenommen. Auch die Gastronomie durfte unter Auflagen wieder aufsperren. Genau gegen diese Auflagen sollen aber Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) beim gemeinsamen Termin im Schweizerhaus im Wiener Prater verstoßen haben, behaupten User. Die Beiträge wurde seit letzter Woche massiv verbreitet (1,2,3).

„Kurz und Kogler zeigten uns heute, dass 4 Haushalte an einem Tisch Platz nehmen können. Ist schon schlimm, wenn man einfach nicht mehr weiß, was man selber beschlossen hat !„, lautet der Vorwurf in den Beiträgen.

Zu überprüfende Information: Sebastian Kurz, Werner Kogler, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) haben bei einem Medientermin im Schweizerhaus gegen die neuen Corona-Maßnahmen verstoßen.

Einschätzung: Das ist falsch. Zum einen sind Politiker im Rahmen ihrer Berufstätigkeit sowieso von Covid-19-Verordnungen ausgenommen. Zum anderen ist der Besuch auch sonst mit allen gesetzlichen Richtlinien vereinbar gewesen.

Überprüfung: Der Vorwurf, dass Politiker gegen die selbst beschlossenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstoßen haben, wurde in der Pandemie immer wieder getätigt. Die APA hat dazu bereits diverse Faktenchecks produziert, etwa zu mutmaßlichen Fotos einer ÖVP-Wahlfeier (4), einem Ö3-Auftritt von Kurz (5) und einem Medientermin von Kurz und Kogler anlässlich der ersten Impfung in Wien (6).

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Politiker von den Covid-19-Verordnungen ausgenommen sind. Organe der Gesetzgebung sind dort nämlich für berufliche Zwecke als Ausnahmen erwähnt, wie auch der aktuellen Covid-19-Öffnungsverordnung (7) zu entnehmen ist.

Dem Besuch im Schweizerhaus sehr ähnlich war der Medienauftritt von Kogler und Kurz beim Impf-Start auf der MedUni Wien. Damals sagte Verfassungsexperte Peter Bußjäger auf APA-Anfrage, dass die beiden Regierungschefs im Rahmen einer repräsentativen Angelegenheit rechtlich abgesichert seien. Als Privatperson unterliegen auch Politiker den Verordnungen.

Darüber hinaus wäre der Termin im Schweizerhaus nicht einmal für normale Bürger verboten gewesen. Die implizierte Behauptung in den Facebook-Beiträgen, dass Personen aus vier Haushalten nicht an einem Gastro-Tisch sitzen dürfen, stimmt nicht. Dem Paragrafen 6 der aktuell geltenden Verordnung zufolge dürfen Gastwirte indoor Besuchergruppen in der Größe von vier Personen und outdoor zehn Personen einlassen. Ein Limit für die Anzahl verschiedener Haushalte gibt es nicht. Zwischen den Besuchergruppen müssen Abstände von zwei Metern gehalten werden.

Anmerkung 27. Mai: Kurz und Kogler sind keine Organe der Gesetzgebung, sondern Organe der Vollziehung. Allerdings sind auch diese durch §19 von der Verordnung ausgenommen.

 

Links

(1) Facebook: http://go.apa.at/YZxKmYTM (archiviert: https://archive.is/NSLFl)

(2) Facebook: http://go.apa.at/2YD9Tfl7 (archiviert: https://archive.is/OVqF2)

(3) Facebook: http://go.apa.at/oil2RJJF (archiviert: https://archive.is/8g1x8)

(4) APA-Faktencheck: http://go.apa.at/EW9MOEP2

(5) APA-Faktencheck: http://go.apa.at/2lWNhTj2

(6) APA-Faktencheck: http://go.apa.at/3c95567H

(7) Gesamte Rechtsvorschrift für Covid-19-Öffnungsverordnung: http://go.apa.at/vSuMZ0AE (archiviert: https://perma.cc/F38D-ZQGV)

Aktuelle Maßnahmen auf der Homepage des Sozialministeriums: http://go.apa.at/ip7c9qoC (archiviert: https://archive.is/L7Wbp)

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