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blog / Donnerstag 26.03.26

APA Check Avatar Viele Pflichten für ukrainische Auto-Halter in Wien

APA/RATHMANNER

Diskussionen rund um das Thema Auto sind nicht erst seit den jüngsten Anstiegen bei den Treibstoffpreisen emotional aufgeladen (1). Der Wiener FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss kritisierte jüngst in einem auf seinen Social-Media-Profilen veröffentlichten Video diverse vermeintliche Privilegien ukrainischer Kfz-Besitzer in Wien (2,3,4). Einige seiner Aussagen entsprechen allerdings nicht der Sachlage oder sind zu unkonkret formuliert.

Einschätzung: Ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die aufgrund des Krieges in ihrem Heimatland ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich zugesprochen bekommen, werden im Alltag einige Erleichterungen eingeräumt. Das entbindet sie aber nicht von allen Verpflichtungen, auch rund um eventuelle Fahrzeuge.

Überprüfung: Der 45 Sekunden lange Clip widmet sich Autos mit ukrainischen Kennzeichen in Wien. Deren Besitzer hätten gegenüber österreichischen Kfz-Haltern zahlreiche Vorteile und Privilegien, kritisiert der Stadtpolitiker. Tatsächlich genießen ukrainische Bürgerinnen und Bürger mit Vertriebenenstatus gegenüber österreichischen Staatsbürgern und anderen Migranten gewisse Erleichterungen im Alltag (5).

Mehrere Behauptungen in kurzem Videoclip

Die Kernkritik des FPÖ-Politikers in dem Clip bezieht sich auf die in seinen Augen fehlende Verpflichtung zur Anmeldung ukrainischer Autos in Österreich und den damit verbundenen Wegfall von „Versicherungssteuer, NoVA und Pickerlkontrolle“ sowie die Nichtahndung von Parkstrafen und Geschwindigkeitsübertretungen, aber auch einen „häufig“ fehlenden Versicherungsschutz im Fall eines Unfalls, den heimische Steuerzahler kompensieren müssten.

APA-Faktencheck kontaktierte zur Einschätzung der Aussagen im Video unter anderem den Automobilclub ÖAMTC, den Versicherungsverband Österreich (VVO), die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) und die Bundesministerien für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) sowie Inneres (BMI). Die Antworten der kontaktierten Stellen fielen weitgehend deckungsgleich aus.

Keine Kfz-Ummeldung bei vorübergehendem Aufenthaltsrecht

Dass ukrainische Autos wie behauptet auch 2026 nicht verpflichtend umgemeldet werden müssen, bestätigten alle Stellen. Dies wurde im Juli 2024 im Rahmen einer Novelle des Kraftfahrgesetze (KFG) in geltendes Recht gegossen und gilt freilich nur für ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht, die in Österreich nicht ihren Hauptwohnsitz begründet haben (6). Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit zumindest bis 4. März 2027 (7).

Mit diesem Sonderstatus sind Halter ukrainischer Fahrzeuge auch von Versicherungssteuer und Normverbrauchsabgabe (NoVA) ausgenommen. Dahinter könnte laut ÖAMTC auch die Überlegung stehen, „dass die Fahrzeuge zur Rückkehr in die Heimat genutzt werden können, wenn der Krieg vorbei ist“. Denn bei einer Anmeldung in Österreich würden für die Fahrzeughalter Zollgebühren, Umsatzsteuer und NoVA fällig werden. Das würde laut BBU „in vielen Fällen den Wert der Fahrzeuge übersteigen“.

Seit Anfang 2025 werden ukrainische Kfz zudem laut BBU nicht mehr als Fluchtauto, sondern als verwertbares Vermögen in der Grundversorgung gewertet. Personen mit teuren ukrainischen Autos haben demnach keinen Anspruch auf Grundversorgung oder eine andere Form der Sozialleistung.

„Pickerl“-Befreiung schützt nicht vor Kontrollen

Die Aussage des FPÖ-Politikers hinsichtlich der „Pickerlkontrolle“, also der regelmäßigen Überprüfung laut § 57a KFG (8), schätzt der ÖAMTC als teilrichtig ein. Zwar fiele diese nur für „im Inland zugelassene, in der Zulassungsdatenbank erfasste Fahrzeuge“ an, die Fahrtüchtigkeit müsse aber bei allen Kfz in Österreich gegeben sein. Autos mit ukrainischem Kennzeichen können also bei Verdacht auf Mängel jederzeit einer sogenannten „besonderen Überprüfung“ gemäß § 56 KFG (8) unterzogen werden.

Keine Datenerhebung nach Kennzeichen im BMI

Zu anfallenden Strafen fielen die Einschätzungen des Ministeriums und des Automobilclubs unterschiedlich aus. Während das BMIMI erklärte, „die straßenpolizeilichen Regelungen der StVO etc. gelten selbstverständlich in gleicher Weise wie für alle Lenker:innen auch für Personen mit ukrainischem Kennzeichen“, hielt der ÖAMTC die Richtigkeit von Krauss‘ Aussage für möglich. Laut BBU könne es grundsätzlich zur Uneinbringlichkeit von Strafen kommen, wenn Zulassungsdaten nicht erhebbar sind.

Dem Innenministerium zufolge führt die Bundespolizei keine zentrale Statistik zu Geschwindigkeitsübertretungen nach Nationalität oder Kennzeichen. Weder das BMI noch die Wiener Landespolizeidirektion konnten auf Anfrage Daten zur Anzahl bezahlter Strafen gegen Fahrzeughalter mit ukrainischen Kennzeichen nennen. Grundsätzlich werde jeder festgestellten Geschwindigkeitsübertretung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachgegangen, hieß es dazu aus dem BMI.

Großteil ukrainischer Kfz in Wien hat Parkpickerl

Bei Parkstrafen verwies der ÖAMTC auf die „Parkkralle“, die in Wien speziell an Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen angebracht werden kann und erst nach Bezahlung allfälliger Strafen wieder entfernt wird. Die in Wien dafür zuständige (9) Magistratsabteilung 67 nannte auf APA-Anfrage 650 Beanstandungen bezüglich ukrainischer Fahrzeuge nach dem Parkometergesetz im Jahr 2025, die nach Anlegen von insgesamt 160 Radklammern beglichen wurden. Der Großteil ukrainischer Fahrzeughalter verfügt laut MA 67 jedoch über ein Parkpickerl, weshalb „die Notwendigkeit einer mechanischen Wegfahrsperre“ entfalle und eine Strafverfolgung über deren Wiener Wohnsitze möglich ist.

Versichererfonds springt im Schadensfall ein

Auch ukrainische Pkw müssen in Österreich über eine aufrechte Versicherung verfügen (10,11). Passieren in Österreich Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines versicherungspflichtig unversicherten Fahrzeuges oder mit anschließender Fahrerflucht, bei denen der Täter nicht ausfindig gemacht werden kann, tritt der Verkehrsopferschutzfonds (Garantiefonds) an die Stelle der gegnerischen Versicherung (12).

Finanziert werden die Entschädigungen sowohl für Personen- als auch Sachschäden laut ÖAMTC „von den in Österreich zugelassenen Versicherungsunternehmen, die dafür einen Anteil der Versicherungsprämien verwenden“. Laut VVO wird dabei nicht unterschieden, ob es sich um ein inländisches oder ausländisches unversichertes Fahrzeug handelt. Sowohl der Fachverband als auch der Automobilclub wiesen daher die Behauptung, „der österreichische Steuerzahler“ müsse für die Kosten aufkommen, als unwahr zurück.

Krauss: Replik auf „Krone“-Artikel

Krauss erklärte auf APA-Anfrage, dass sein Video als Replik auf einen Artikel der „Kronen Zeitung“ (13) gedacht war. Darin wird erwähnt, dass für Unfälle mit unversicherten ukrainischen Fahrzeugen „im sogenannten Versicherungsverband, der das ausgleicht“ aufgekommen wird.

Die dafür aufgewendeten Beträge stammen zwar aus Versicherungsprämien im Kfz-Sektor. Damit kommen jedoch nur jene Steuern zahlende Menschen dafür auf, die auch Kfz-Versicherungen abgeschlossen haben. Zudem ist von einer Häufung von Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz, die Krauss in seinem Video beschreibt, weder im „Krone“-Artikel die Rede noch konnten VVO oder ÖAMTC diese bestätigen.

Ukrainische Lenker in Unfallstatistik unterrepräsentiert

Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) waren von Anfang 2022 bis September 2024 von knapp 5.000 fahrerflüchtigen Kfz-Lenkern drei aus der Ukraine. In rund 35.000 in diesem Zeitraum erfasste Kfz-Unfälle waren demnach 110 mit ukrainischen Kennzeichen verwickelt (14). Im Herbst 2024 lebten rund 85.000 ukrainische Staatsbürger in Österreich (15). Ukrainische Unfalllenker waren somit in der Unfallstatistik klar unterrepräsentiert.

Zahlen mit unversicherten Fahrzeugen wurden der APA nicht genannt. Laut VVO gibt es jedenfalls keine „Auffälligkeiten bei der Entwicklung der Fälle unter Beteiligung ukrainischer Fahrzeuge“. Dem ÖAMTC sind „aus der Mitgliederberatung keine Fälle von Unfallopfern mit ukrainischen Unfallgegner:innen bekannt“. Generell würden laut VVO sowohl Gesamtaufwendungen als auch Fallzahlen zu Unfällen mit unversicherten Fahrzeugen stetig sinken.

Quellen:

(1) APA-Faktencheck zu Treibstoffpreisen: https://go.apa.at/9mmBFbgR

(2) Beitrag auf Instagram: https://go.apa.at/OfYVkRNP (archiviert: https://go.apa.at/pMRvHTO5)

(3) Beitrag auf Facebook: https://go.apa.at/FL6wezSX (archiviert: https://go.apa.at/I77Z4Ven)

(4) Beitrag auf TikTok: https://go.apa.at/QUGJPBIL (archiviert: https://go.apa.at/Ov0WqYN0)

(5) Ukrainische Staatsangehörige in Österreich: https://go.apa.at/dGERk5r9 (archiviert: https://go.apa.at/Y1DPMnLp)

(6) KFG-Novelle vom 19. Juli 2024: https://go.apa.at/OkbnQsUP (archiviert: https://go.apa.at/NKXdBzMT)

(7) Verlängerung des Aufenthaltsrechts: https://go.apa.at/vrDJQ4Jw (archiviert: https://go.apa.at/OQUGLJEk)

(8) Kraftfahrgesetz: https://go.apa.at/ky0dzNXf (archiviert: https://go.apa.at/ow5SeTIz)

(9) „krone.at“-Artikel zur Wiener Parkraumüberwachung: https://go.apa.at/HLsBWZ7a (archiviert: https://go.apa.at/YJueq72T)

(10)  ÖAMTC-Informationen zu ukrainischen Kfz: https://go.apa.at/tHEPL7Wz (archiviert: https://go.apa.at/MBowFHqf)

(11) Informationen zur Haftpflichtversicherung: https://go.apa.at/t3g97s5Y (archiviert: https://go.apa.at/d3QeEQWd)

(12) Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz: https://go.apa.at/Dc2Cu4Ej (archiviert: https://go.apa.at/89PzWzse)

(13) Von Krauss erwähnter Artikel auf „krone.at“: https://go.apa.at/7vFcxuzV (archiviert: https://go.apa.at/RtxxTuSy)

(14) Anfragebeantwortung durch Bundesminister Hanke: https://go.apa.at/HpSn74vn (archiviert: https://go.apa.at/H1guiQ6w)

(15) SRF-Artikel mit Zahlen vom Herbst 2024: https://go.apa.at/TCUstfac (archiviert: https://go.apa.at/PnZ1EwW0)

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Stefan Rathmanner / Christina Schwaha / Florian Schmidt