Zu überprüfende Information: Banken können Negativzinsen auf Erspartes verlangen.
Einschätzung: Das ist überwiegend falsch. Spareinlagen sind durch ein OGH-Urteil von 2009 vor Negativzinsen geschützt. Für Girokonten gibt es jedoch keine eindeutige Regelung.
Überprüfung: Der Oberste Gerichtshof (OHG) in Österreich hat 2009 festgehalten, dass Nullzinsen (und damit auch Negativzinsen) auf private Spareinlagen nicht zulässig sind. Denn, so der OGH, der Zweck jeder Spareinlage sei eine Anlage, und als solche verfolge sie eine Gewinn- und Vermögensbildungsfunktion.
Im Urteil heißt es konkret: „Als Zwischenergebnis ist daher festzuhalten, dass eine (aufgrund von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank mögliche) „Nullverzinsung“ den elementaren und gesetzlich angelegten Zwecken einer Spareinlage (Gewinn- und Vermögensbildungsfunktion) diametral widerspricht.“
Ungeklärt ist die Situation dagegen noch bei Girokonten. Diese werden im OGH-Urteil nicht explizit erwähnt. Die Arbeiterkammer hat hierzu im Februar gefordert, auch für Girokonten eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die Negativzinsen auf dieses Bankenprodukt verbietet. Vonseiten der WKÖ sieht man dafür jedoch vorerst keinen Anlass – mit der Begründung, dass Negativzinsen auf Girokonten bei den Banken kein Thema seien.
Barbara Lengauer/Florian Schmidt