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blog / Dienstag 18.08.26

APA Check Avatar Schüsse auf Quarantäne-Verweigerer nicht erlaubt

APA (dpa)

Obwohl ein irreführender Artikel zur Corona-Quarantäne aus 2020 bereits korrigiert wurde, verbreitet sich in Sozialen Medien (1) aktuell erneut ein Ausschnitt aus der ursprünglichen Version. Darin wird behauptet, dass es den Behörden in letzter Instanz erlaubt gewesen wäre, von Schusswaffen Gebrauch zu machen, wenn sich eine infizierte Person nicht an die Quarantänemaßnahmen hält. Gleichzeitig kursieren erneut mehrere Falschbehauptungen rund um die Covid-Impfung (2,3). 

 

Einschätzung 

Weder in Deutschland noch in Österreich durfte die Polizei Gebrauch von Schusswaffen machen, wenn eine infizierte Person die Quarantäne verließ. Die irreführende Behauptung stammt aus einem falschen deutschen Medienartikel, der dies nahelegte. Der Artikel wurde einige Zeit später online korrigiert.
Parallel dazu gibt es Behauptungen, wonach die Corona-Impfung zu einer Übersterblichkeit sowie zu höheren Krebsraten führe. Sie beruhen allerdings auf umstrittenen, mängelbehafteten Studien. 

Überprüfung 

Der Südwestrundfunk (SWR), die Landesrundfunkanstalt für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, veröffentlichte am 10. März 2020 einen Online- Artikel mit dem Titel “Coronavirus: Darf ich bei Quarantäne auf den Balkon oder Pizza bestellen?“(4). Die Autorin beantwortet darin 12 Fragen rund um die Corona-Quarantäne. Unter der Frage “Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?“ steht wortwörtlich die nun auf Social Media geteilte Passage: “Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.“ 


Nach der Erstveröffentlichung griffen mehrere Online-Plattformen
diese Passage auf, darunter eine mittlerweile eingestellte, rechtsgerichtete oberösterreichische Website (5) mit dem Titel: “Wenn ein Infizierter das Haus verlässt – Deutscher SWR: Quarantänebrecher erschießen, unschädlich machen”. Darin wird behauptet, dass der SWR absichtlich für maximale Panik sorgen wolle.  


SWR-Korrektur sechs Monate nach Veröffentlichung 

Erst am 10. September 2020, sechs Monate nach der Veröffentlichung, korrigiert der SWR seinen Artikel vollständig. In der neuen Version (6) heißt es, wenn eine infizierte Person das Haus verlässt, sei es die Aufgabe des Ordnungsamtes sicherzustellen, die häusliche Isolation wiederherzustellen – zunächst mit einer Verwarnung. Wer sich dem widersetze und eine andere Person mit dem Virus infiziert, dem drohe eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren nach deutschem Paragraf 75 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (7). Weiter steht: “Ein Schusswaffengebrauch gegenüber Infizierten, die unberechtigterweise ihre häusliche Isolation verlassen, ist für den Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke (8) in der Praxis zwar vorstellbar – allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen. Etwa wenn der Betroffene selbst dabei mit Waffengewalt gegen die Polizisten vorginge”.  

 

SWR bedauerte Missverständnis 

Am Ende des korrigierten Artikels entschuldigt sich die SWR-Redaktion und erklärt, die ursprüngliche Version enthalte “missverständliche und zum Teil auch irrtümliche Formulierungen. Ein Sprecher antwortete damals auf eine Anfrage von Correctiv-Faktencheck (9): “Es war der Eindruck entstanden, dass der Schusswaffengebrauch bei allgemeinen Corona-Verstößen (etwa wenn eine infizierte Person die Quarantäne verlässt) zulässig sei. Das ist unzutreffend, weil die Polizeigesetze einen Schusswaffengebrauch nur unter engen, hier nicht gegebenen Voraussetzungen zulassen”. Das deutsche Innenministerium betonte damals, dass ein Schusswaffengebrauch zur Durchsetzung von Absonderungsmaßnahmen ein “sehr unwahrscheinliches Szenario” sei. 


Im österreichischen Waffengebrauchsgesetz, dem auch die Polizei unterliegt, heißt es in Paragraf vier (
10): “Der Waffengebrauch ist nur zulässig, wenn ungefährliche oder weniger gefährliche Maßnahmen […] ungeeignet scheinen oder sich als wirkungslos erwiesen haben”. Das gilt immer, auch während der Pandemie. Auf APA-Anfrage teilte die Landespolizeidirektion Wien mit: “Der (lebensgefährdende) Waffengebrauch durch Polizeibeamte ist in Österreich ganz klar gesetzlich geregelt. Die damals geltenden Covid-Maßnahmenverordnungen haben diese entsprechenden gesetzlichen Grundlagen in keiner Weise tangiert.” 


Bei Verstoß gegen Quarantäne droht Geld- oder Freiheitsstrafe
 


Fazit ist: Auch wenn sich eine infizierte Person nicht an die Quarantäne oder Isolation gehalten hat, durften Behörden nicht auf sie schießen. Wusste man über die eigene Infektion Bescheid und verließ trotzdem die Isolation, drohten zum Teil hohe Geld- oder Freiheitsstrafen – das ist auch immer noch bei anderen hochansteckenden Infektionskrankheiten der Fall. Es geht dabei um eine „
Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ (11). Die Strafbestimmungen zu Corona sind im Covid-19-Maßnahmengesetz (12) nachzulesen.  


Falschbehauptung rund um Covid-Impfung und vermeintlicher Übersterblichkeit
 

Auch über sechs Jahre nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie sind Falschinformationen rund um das Thema in Sozialen Medien allgegenwärtig – besonders oft geht es dabei um die Corona-Impfung. Aktuell macht etwa ein Facebook-Posting die Runde, in dem behauptet wird, die Impfung sei für die weltweite Übersterblichkeit verantwortlich (2). Dafür gibt es allerdings keinerlei Belege. Bereits vor der Einführung der Covid-Impfungen kam es laut Daten von Eurostat (13) zu einem Anstieg der Übersterblichkeit. Von April 2020 bis Dezember 2022 wurden demnach mehr Todesfälle dokumentiert, wobei der Höchststand im November 2020 lag. Die Impfung wurde allerdings erst Ende Dezember 2020 (14) zugelassen, breitere Impfkampagnen liefen erst im Frühjahr 2021 an. 


Länder mit höheren Impfquoten weisen zudem tendenziell niedrigere Sterblichkeitsraten als Länder mit niedrigeren Impfquoten auf, wie eine deutsche Studie 2022 herausfand (
15). Gegen die Behauptung spricht auch eine Studie der WHO (16), die einen Rückgang der pandemiebedingten Sterblichkeit durch die Covid-Impfung zeigt.


Umstrittene Studie wegen Mängel zurückgezogen
 

Eine umstrittene Studie, die von Impfskeptikern oft als Beleg angeführt wurde, dass das Corona-Vakzin zum Anstieg der Todesrate führt, wurde erst vergangene Woche vom britischen Fachjournal “BMJ Public Health” wegen methodischer Mängel zurückgezogen (17). Sie sei „unausgewogen“, es mangle ihr „an Genauigkeit“ und sie enthalte „Fehlinformationen“, wie die Herausgeber-Gruppe BMJ erklärte. Schon kurz nach der Veröffentlichung veröffentlichte BMJ eine Warnung, die zu einem vorsichtigen Umgang mit der Studie aufrief. Sie belege keinen kausalen Zusammenhang zwischen CoV-Impfungen und Sterblichkeit, heißt es darin (18). 


Eine andere, umstrittene Studie ist wiederum Grundlage der Behauptung, die Covid-Impfung erhöhe das Risiko, an Krebs zu erkranken (
3). Die im Netz immer wieder angeführte südkoreanische Studie (19) wurde weltweit von Experten kritisch bewertet (20). Zahlreiche Untersuchungen und Langzeitbeobachtungen zeigen keinen Zusammenhang zwischen Corona-Impfstoffen und einem erhöhten Krebsrisiko (21,22). Auch die Studienautoren selbst betonten, dass ihre Ergebnisse keine Beweise für eine Kausalität liefern, und riefen dazu auf, weitere Untersuchungen durchzuführen, um mögliche Zusammenhänge besser zu verstehen. 


Faucis Tagebuch verleiht Corona wieder mehr Aufmerksamkeit
 


Dass die Corona-Pandemie derzeit wieder verstärkt Thema in Sozialen Medien ist, hängt möglicherweise auch mit der kürzlich erfolgten Veröffentlichung von mehr als 1.000 Seiten des Tagebuches des US-Immunologen Anthony Fauci zusammen (
23). Fauci war während der Corona-Pandemie medizinischer Berater des damaligen US-Präsidenten Joe Biden und wurde zu einer zentralen Figur der Coronabekämpfung in den USA. Viele Republikaner sehen ihn als Symbol einer aus ihrer Sicht gescheiterten Coronapolitik.  

 

 

Quellen: 

(1) Facebook-Posting zu angeblichen Quarantänemaßnahmen: https://go.apa.at/ypxrSVli (archiviert: https://go.apa.at/b6rHIejb 

(2) Facebook-Posting zu Übersterblichkeit: https://go.apa.at/nbdDZoMx (archiviert: https://go.apa.at/txDqODFJ) 

(3) Facebook-Posting zu Covid und Krebs: https://go.apa.at/yntqKgAl (archiviert: https://go.apa.at/it3zL5k1)  

(4) SWR-Artikel vom 10.03.2020 (nur mehr archiviert): https://go.apa.at/E62t2UJO  

(5) Eingestellte oberösterreichische Website (nur mehr archiviert): https://go.apa.at/QjcICjc0  

(6) SWR-Artikel Korrektur vom 10.09.2020 (nur mehr archiviert): https://go.apa.at/9zLH5Vpt  

(7) Paragraf 75 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes: https://go.apa.at/HJJcIeR0 (archiviert: https://go.apa.at/kzBYtwub) 

(8) Kölner Rechtsanwalt Christian Solmacke: https://go.apa.at/d2laazSt (archiviert: https://go.apa.at/9AsOgrOm) 

(9) Faktencheck von Correctiv zum Thema: https://go.apa.at/3r24yR9J (archiviert: https://go.apa.at/UgztMF5L) 

(10) Rechtsinformationssystem Österreich Waffengebrauchsgesetz 1969 Paragraf 4: https://go.apa.at/bS3No3HW (archiviert: https://go.apa.at/Gk8jQMhn)  

(11) Paragraf 178 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB): https://go.apa.at/fxlH7Uoa (archiviert: https://go.apa.at/46kTRgnM) 

(12) Covid-Maßnahmengesetz in Österreich: https://go.apa.at/gYqiGmH8 (archiviert: https://go.apa.at/W8rXCI6C)  

(13) Eurostat zur Übersterblichkeit in der EU: https://go.apa.at/z8NtaVjG (archiviert: https://go.apa.at/HH04SXak) 

(14) Pressemitteilung der Europäischen Kommission zur Zulassung der Impfungen: https://go.apa.at/jbeU9CLT (archiviert: https://go.apa.at/trjUp0bC) 

(15) Deutsche Studie zu Übersterblichkeit: https://go.apa.at/oT6Dy5Gc (archiviert: https://go.apa.at/vNfq7lRX)  

(16) WHO zu geretteten Menschenleben durch die COVID-Impfung: https://go.apa.at/RJFYf62Q (archiviert: https://go.apa.at/LAG6nAMf) 

(17) Pressemitteilung BMJ Gruppe zum Rückzug von umstrittener Studie: https://go.apa.at/PWBtgCHF (archiviert: https://go.apa.at/7SIptPK7)  

(18) Pressemitteilung BMJ Gruppe mit Warnung zur Studie: https://go.apa.at/6NhBsvzW (archiviert: https://go.apa.at/h5MthsJE)  

(19)Südkoreanische Studie: https://go.apa.at/2O3VdYX2 (archiviert: https://go.apa.at/O1fBb5cr) 

(20)US-Pathologe über südkoreanische Studie: https://go.apa.at/FIDp86GS (archiviert: https://go.apa.at/X7fiKKCn)  

(21)«Global Vaccine Data Projekt» zu Impfungen (nur mehr archiviert): https://go.apa.at/z3XOFrGX  

(22) BMJ zu Krebsfällen und Covid-Impfung: https://go.apa.at/CmKxVYOy (archiviert: https://go.apa.at/g6r0mogB)  

(23) „Der Spiegel“ zu Faucis Tagebüchern: https://go.apa.at/4wNVXUcp (archiviert: https://go.apa.at/0cRJyVOe) 


Lucia Pirker / Christina Schwaha

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