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blog / Donnerstag 20.07.23

APA Check Avatar Polizei entfernt Klimaaktivisten in der Regel zügig

APA/dpa

Die Klimaproteste der „Letzten Generation“ sorgen neben Verkehrseinschränkungen für Kritik – auch gegen die Exekutive, die diese Aktionen auflöst. So behauptete der FPÖ-Politiker Christoph Steiner, dass die Polizei aufgrund einer angeblichen Verordnung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Aktivisten etwa eine halbe Stunde am Boden festkleben lassen müsse. Anschließend müsse ihnen eine Handcreme ausgehändigt werden, heißt es in der viralen Behauptung (1,2,3,4).

Einschätzung: Es lässt sich keine Verordnung oder Dienstanweisung an die Polizei nachweisen, die besagt, dass Klimaaktivisten eine Handcreme gereicht werden müsse. Das Innenministerium dementiert dies. Für die Zeit bis zur Entfernung der Aktivisten gibt es keine pauschale Dauer, meistens werden sie innerhalb weniger Minuten entfernt.

Überprüfung: In seiner Rede am 12. Juli im Bundesrat (5) sprach Steiner von einer Verordnung, die von Innenminister Karner an die Polizeibeamten erlassen worden sei. Die Demonstrierenden müssten demnach im Rahmen einer Amtshandlung etwa eine halbe Stunde lang kleben bleiben, „danach ist von der Polizei eine Handcreme zu reichen“, so Steiner. Das habe der Innenminister der Polizei verordnet.

Das Innenministerium dementierte dies auf Anfrage der APA: „Nein, eine ‚Verordnung‘ oder Dienstanweisungen, die Derartiges festlegt, gibt es nicht. Die Amtshandlungen verlaufen dynamisch und sind von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten.“ Es gebe keine pauschale Dauer, da verschiedene Faktoren eine Rolle spielten.

Auch die „Letzte Generation“ schildert auf Anfrage von APA-Faktencheck, dass die polizeiliche Entfernung der Aktivisten üblicherweise recht schnell nach dem Eintreffen erfolgt: „Der oder die Einsatzleiter:in prüft dann, ob die Versammlung laut Gesetz aufzulösen ist und spricht die Auflösung im Regelfall 5-10 Minuten nach Eintreffen aus. Die Protestierenden werden darauf hingewiesen, dass sie den Versammlungsort binnen gesetzter Frist (meist 3 Minuten) zu verlassen haben und andernfalls unter Anwendung von Zwangsgewalt entfernt werden.“

Häufig werde dabei auch durchaus Handcreme angeboten. Zur Entfernung des Klebers verwende die Polizei nämlich acetonhaltigen Nagellackentferner, der die Haut reizen kann. Unter der Hand werde eine Mullbinde mit sägender Bewegung durchgezogen. Ähnliche Vorgehensweisen zur Entfernung sind von der deutschen Polizei bekannt (6).

Das Innenministerium bestätigte, dass den Betroffenen medizinische Hilfe angeboten werde, ging aber nicht näher auf die Verabreichung von Handcreme ein. Die Wiener Polizei dürfte zumindest im Mai dieses Jahres noch nicht standardmäßig Handcreme dabei gehabt haben (7).

Christoph Steiner wollte auf Rückfrage von APA-Faktencheck keine Angaben dazu machen, woher er die Information über eine angebliche Verordnung habe. Der Erlass sei ihm von unterschiedlichen Quellen zugespielt worden, die er nicht nennen wolle.

Quellen:

(1) YouTube Video: https://go.apa.at/hnX05UHq (archiviert: https://go.apa.at/LtHdo159)

(2) Facebook-Posting Steiner: https://go.apa.at/uv7DL0vG (archiviert: https://go.apa.at/K4sM6igT)

(3) Facebook-Posting: https://go.apa.at/rTetCJHV (archiviert: https://archive.is/8XgBW)

(4) Facebook-Posting: https://go.apa.at/xMwp5qbS (archiviert: https://archive.is/vsBZd)

(5) Parlaments Mediathek: https://go.apa.at/Z1k9S6ID (archiviert: https://archive.ph/mskOL)

(6) RBB Beitrag: https://go.apa.at/vWqbY7Om (archiviert: https://archive.ph/QVilN)

(7) Heute Beitrag Nivea: https://go.apa.at/uS0XGF7T (archiviert: https://archive.ph/pcDU3)

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Florian Schmidt/César Graf Schreiber/Stefan Rathmanner