Impfgegner lassen nicht davon ab, vor der Corona-Impfung zu warnen und Menschen mit falschen und irreführenden Behauptungen zu verunsichern. Derzeit wird etwa in einem Artikel (1), der in Sozialen Medien wie Telegram (2) verbreitet und diskutiert (3) wird, auf ein Patent hingewiesen, demzufolge „Gen-Gespritzte“ mittels Künstlicher Intelligenz überwacht werden sollen. In dem Bericht werden dystopische Zustände beschrieben, für die es keine faktische Grundlage gibt.
Einschätzung: Die Idee des US-amerikanischen Patents besteht darin, mittels einer gewissen Punktezahl, die anhand von individuellen Faktoren wie den persönlichen Kontakten, dem Beruf oder dem Gesundheitszustand, eine sinnvolle Impf-Priorisierung während einer Pandemie zu erstellen. Das Ziel dahinter ist möglichst schnell eine Herdenimmunität zu erreichen und Nachteile für die Gesellschaft gering zu halten. Die Punktezahl soll beispielsweise anhand einer App erhoben werden. Die Daten sollen nicht rückführbar sein auf Individuen, sondern anonymisiert und/oder verschlüsselt werden.
Überprüfung: Der „Wochenblick“-Artikel bezieht sich auf eine angebliche Ex-Mitarbeiterin des Pharmakonzerns Pfizer, welche in einem Interview (4) über das genannte Patent mit der Nummer 20210082583 spricht. Es ist in der Datenbank des US-Patentamts United States Patent and Trademark Office (USPTO) abrufbar (5) und wurde bereits im November letzten Jahres von den beiden Gründern der israelischen Kanzlei „Ehrlich & Fenster“ (6,7) eingereicht.
Die Idee des Patents ist folgende: In Zeiten einer Pandemie und einer möglichen Impfstoffknappheit, wie es auch zeitweise in der Corona-Pandemie der Fall war, soll eine möglichst sinnvolle Impf-Priorisierung entworfen werden. Diese – so die Annahme – hätte zur Folge, dass die Herdenimmunität schnell erreicht werden kann und negative Auswirkungen auf die Gesellschaft möglichst gering gehalten werden.
Im Patent ist meistens von einer „Behandlung“ („treatment“) und nicht explizit von einer Impfung die Rede. Das liegt daran, dass Patenthalter möglichst viele Szenarien mit ihrer Idee abdecken wollen und die Sprachweise oft vage bleibt. Als „Behandlung“ zählt neben der Impfung etwa auch das Testen von Krankheiten, etwa Covid-19.
In dem Patent-Text wird argumentiert, dass die Strategien zur Impf-Priorisierung auf „kritische Gruppen“ wie Gesundheitspersonal, Systemerhalter und Hochrisikogruppen limitiert seien. Da diese Gruppen aber nur zwei bis zehn Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen würden, stelle sich für Regierungen weiter die Frage, in welcher Reihenfolge der Rest der Bevölkerung geimpft werden solle.
Hier kommt das Patent ins Spiel. Mittels eines „superspreading score“, also einer Punktezahl, die angibt, wer eine Krankheit am meisten weitergibt, soll eine sinnvolle Reihenfolge entworfen werden, in welcher Menschen oder Gruppen von Menschen eine „Behandlung“ erhalten. Je höher die Punktezahl, desto höher das „Potenzial“ für ein Individuum, die Krankheit weiterzugeben – desto schneller müsse das Individuum auch etwa geimpft oder getestet werden.
Eine hohe Punktezahl erreicht man unter anderem durch viele persönliche Kontakte. Es gibt aber noch einige weitere Faktoren, die die Punktezahl ergeben, etwa den Beruf eines Menschen, Bevölkerungseigenschaften, Orte, die Menschen besuchen, medizinische Daten oder Informationen von Dritten über Individuen. All das soll beispielsweise in einer App gesammelt sowie ausgewertet werden und schließlich die Punktezahl ergeben.
Daten sollen dabei verschlüsselt und/oder anonymisiert werden, sodass sie nicht auf einzelne Personen rückführbar sind. Der gesamte Datenaustausch zwischen verschiedenen Geräten und externen Quellen könnte etwa nur mehr über eine einer Person zugewiesenen Nummer erfolgen.
Corona-Tracing-Apps werden in Europa schon jetzt mit automatisch generierten Schlüsseln genutzt, die keine Rückschlüsse auf die Menschen zulassen. In Bezug auf die Corona-App des Roten Kreuzes in Österreich etwa gaben Datenschützer (8) grünes Licht.
Anders als im Artikel steht, geht es in dem Patent also nicht darum, dass speziell oder ausschließlich Geimpfte „überwacht“ werden sollen. Aus dem Patent-Text geht auch nicht hervor, dass Geimpfte datenschutzrechtliche Nachteile im Vergleich zu Nicht-Geimpften hätten, wie im Blog-Artikel suggeriert wird. Genauso wenig erweckt das Patent den Eindruck, als würde mit einer Impfung etwas anderes als nur die „Vermeidung von Krankheiten“ bezweckt werden.
Die Verwendung von Apps fällt auch nicht unbedingt in den Bereich von Künstlicher Intelligenz (KI). Keine Belege gibt es für die Behauptung, dass eine Diagnose ohne Arzt erfolge und dass in der App auch „Wertesysteme oder politische Einstellungen“ sichtbar seien.
Alle Corona-Impfstoffe wurden in der EU vor ihrer Zulassung umfangreich auf Sicherheit und Wirksamkeit getestet und werden weiterhin überwacht. Eingriffe in das Erbgut durch mRNA-Impfstoffe sind unmöglich. Dazu gibt es bereits mehrere Faktenchecks von APA (9) und dpa (10).
Quellen:
(1) Wochenblick-Artikel: http://go.apa.at/g9xz71YQ (archiviert: https://archive.md/Ka71w)
(2) Telegram-Beitrag: http://go.apa.at/E1LxU977 (archiviert: https://archive.md/eb0tW)
(3) Report24-Artikel: http://go.apa.at/HVABpUwb (archiviert: https://archive.md/qqY00)
(4) Interview mit Karen Kingston: http://go.apa.at/UizI2JQv (archiviert: https://archive.md/sxIXD)
(5) Patent 20210082583: http://go.apa.at/vjee1bjS (archiviert: https://archive.md/7gSTW)
(6) Gal Ehrlich: http://go.apa.at/WPAEUxxs (archiviert: https://archive.md/m6lVa)
(7) Maier Fenster: http://go.apa.at/mqiZN7EN (archiviert: https://archive.md/gM2ZQ)
(8) SN/APA-Artikel über Corona-App des Roten Kreuzes: http://go.apa.at/MJB5dtzo (archiviert: https://archive.md/Dtjtj)
(9) APA-Faktencheck zu Zulassung von Corona-Impfstoffen in EU: http://go.apa.at/zFXRajZo
(10) dpa-Faktencheck zu mRNA-Impfung und Erbgut: http://go.apa.at/bLk5UhTz
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Valerie Schmid/Florian Schmidt