Eine kürzlich durch die spanische Links-Regierung angekündigte Maßnahme in Sachen Migrationspolitik (1) sorgt in Sozialen Medien für heftige Diskussionen – auch über die Landesgrenzen hinaus. Bis zu 500.000 aktuell illegal in Spanien lebende Migranten sollen demnach ein Aufenthaltsrecht bekommen. „Masseneinbürgerungen“ finden entgegen Behauptungen mancher User (2) dabei allerdings nicht statt.
Einschätzung: Die Behauptung ist nicht richtig. Bei dem Beschluss der spanischen Regierung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis können von April bis Juni einen Antrag auf Legalisierung stellen und erhalten bei Erfüllung bestimmter Kriterien eine Arbeits- sowie Aufenthaltserlaubnis – allerdings nur für ein Jahr.
Überprüfung: Das aktuell kursierende Video (2), das auf der Plattform X (früher Twitter) durch das Profil einer bekannten Leitfigur der als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung (3) große Reichweite bekommen hat, zeigt lange Schlangen wartender Männer. Es ist mit dem Kommentar „Die Masseneinbürgerungen in Spanien starten“ versehen.
Tatsächlich wurde das Video in Spanien aufgenommen. Es handelt sich dabei um Menschen, die vor dem pakistanischen Konsulat in der katalanischen Hauptstadt Barcelona warten, um für die Aufenthaltslegalisierung benötigte Dokumente zu erhalten (4).
Temporär begrenzte Maßnahme soll Arbeitskräftemangel bekämpfen
Ende Jänner kündigte die spanische Links-Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez die „außerordentlichen Regularisierungsverfahren“ an (5). Begründet wird der Schritt als Notwendigkeit, um das Wirtschaftswachstum sowie die Zahl der arbeitenden und ins Sozialsystem einzahlenden Menschen aufrecht zu erhalten (6). Ähnlich wie viele andere EU-Staaten hat Spanien mit Arbeitskräftemangel und einer immer älter werdenden Gesellschaft zu kämpfen (7).
Der Beschluss der spanischen Regierung (5) sieht vor, dass alle Einwanderer, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 31. Dezember 2025 für mindestens fünf Monate in Spanien aufgehalten, keine Straftaten begangen haben und außerdem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, auf Antrag eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Damit einher geht eine sofortige Arbeitserlaubnis – für alle Sektoren. Die Anträge können zwischen April und Ende Juni eingereicht werden.
Einbürgerung erst nach 10 Jahren Aufenthalt möglich
Schon am Tag der Ankündigung der Legalisierung kursierten in Sozialen Medien irreführende Behauptungen dazu. Julian Adrat, AfD-Kandidat für die anstehende Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses im September, sprach von „Blitzeinbürgerungen“ (8). Auch diese Behauptung wurde von bekannten Personen der Identitären Bewegung geteilt (9).
Eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht mit einer Einbürgerung gleichzusetzen. Für den Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft gelten strenge Kriterien (10). Allgemein beträgt die gesetzliche Aufenthaltsdauer vor Antragstellung zehn Jahre; es muss also ein kontinuierlicher legaler Wohnsitz in Spanien nachgewiesen werden.
Bei Aufenthaltsgenehmigungen geht es darum, dass eine Person legal im Land leben und mitunter arbeiten darf, aber weiterhin die jeweilige Staatsbürgerschaft behält (11). Aktuell gibt es befristete (90 Tage bis fünf Jahre) sowie dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen (nach fünf Jahren ununterbrochenem, legalem Aufenthalt).
Heftige Kritik der Opposition
Heftige Kritik an der Kehrtwende der spanischen Regierung in ihrer Migrationspolitik übten die Oppositionsparteien. Politiker der rechtspopulistischen Partei Vox konstatierten sogar, Sozialisten (PSOE) und Kommunisten würden gegen das spanische Volk agitieren (12). Auch die größte Partei, die Volkspartei (PP), kritisierte den Schritt.
Es war aber auch die PP, die ähnliche „Massenlegalisierungen“ von Migranten bereits in der Vergangenheit auf den Weg brachte. Der konservative Regierungschef José María Aznar initiierte gleich drei außerordentliche Regularisierungsverfahren (1996, 2000 und 2001) und erteilte damit der bis dahin größten Anzahl von Einwanderern ohne gültige Papiere eine Aufenthaltsgenehmigung. Das letzte große außerordentliche Regularisierungsverfahren initiierte der Sozialist José Luis Rodríguez Zapatero 2005 (13).
Quellen
(1) „orf.at“ zu Maßnahmen der spanischen Regierung: https://go.apa.at/MxIbgKBs (archiviert: https://go.apa.at/jgUl3Vnm)
(2) X-Post 1: https://go.apa.at/vTuUgaHQ (archiviert: https://go.apa.at/nevVRzxX)
(3) DÖW zu Identitärer Bewegung: https://go.apa.at/wQwgKOjO (archiviert: https://go.apa.at/fHLQE9f8)
(4) Artikel „RTVE“ zu Andrang vor pakistanischem Konsulat: https://go.apa.at/atypXnMQ (archiviert: https://go.apa.at/EcRlUiYW)
(5) Beschluss der spanischen Regierung: https://go.apa.at/FzJmJkPM (archiviert: https://go.apa.at/uW62Qz4E)
(6) „El Pais“ zu Maßnahmen: https://go.apa.at/D4dtUUMK (archiviert: https://go.apa.at/3OCq4bHf)
(7) Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zu Zuwanderung: https://go.apa.at/6v7xkd7E (archiviert: https://go.apa.at/DNSvxb3L)
(8) X-Post von deutschem Politiker: https://go.apa.at/W3JlXfCX (archiviert: https://go.apa.at/aBnx8PRr)
(9) X-Post 2: https://go.apa.at/MdMOmxP1 (archiviert: https://go.apa.at/CrKvux6h)
(10) Spanische Regierung zu Erwerb der Staatsbürgerschaft: https://go.apa.at/y7iTkqyY (archiviert: https://go.apa.at/GJpym8F9)
(11) Unterschiede Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung: https://go.apa.at/ovJ3HC9W (archiviert: https://go.apa.at/QHKIfoJo)
(12) Kritik der Oppositionspartei Vox: https://go.apa.at/1ULXN5QO (archiviert: https://go.apa.at/l6c33mSM)
(13) Frühere „Regularisierungsverfahren“: https://go.apa.at/qMQLF8Lm (archiviert: https://go.apa.at/auDjjrjR)
Wenn Sie zum Faktencheck-Team Kontakt aufnehmen oder Faktenchecks zu relevanten Themen anregen möchten, schreiben Sie bitte an faktencheck@apa.at. Die Texte vieler deutschsprachiger Faktencheck-Teams finden Sie auf der Seite des German-Austrian Digital Media Observatory (GADMO) unter: www.gadmo.eu
Christina Schwaha / Florian Schmidt