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blog / Donnerstag 04.05.23

APA Check Avatar Keine Registrierungspflicht mehr in Gastronomie

APA/Georg Hochmuth

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sorgten in den vergangenen Jahren oft für Aufregung, vor allem bei Kritikern der Maskenpflicht und der Impfung. Die meisten Regeln wurden mittlerweile abgeschafft, doch mancherorts seien weiterhin Reglementierungen zu finden, argumentieren User in sozialen Medien. So soll ein virales Bild (1) etwa belegen, dass bei der schwedischen Möbelkette IKEA in Klagenfurt noch immer auf Registrierungspflicht und 2G-Regel gesetzt wird.

Einschätzung: Auch bei IKEA Klagenfurt ist weder die Registrierungspflicht für Gäste noch die 2G-Regel in Kraft.

Überprüfung: Das Foto zeigt einen Aushang, der sich an einem Tisch in der IKEA-Filiale in Klagenfurt befinden soll. Gäste werden dort informiert, dass sie nur Platz nehmen dürfen, wenn sie geimpft oder genesen sind, und werden zu einer Registrierung aufgefordert.

Ob sich dieser Zettel in den letzten Tagen tatsächlich dort befunden hat, kann nicht vollends ausgeschlossen werden. IKEA Österreich erklärte auf APA-Anfrage, dass es sich um ein altes Foto handeln muss. Allerdings fragte APA-Faktencheck auch bei dem im Posting verlinkten Ersteller des Bildes an, der die Urheberschaft bestätigte und beteuerte, dass er das Schreiben am 24. April dort fotografiert hätte. Bei einem Lokalaugenschein durch eine APA-Redakteurin konnte der Aushang am 26. April, demselben Tag der Anfrage an IKEA Austria, nicht mehr vorgefunden werden.

Ungeachtet dessen kann die bei dem Thema mitschwingende und von Usern gestellte Frage (2), ob denn weiterhin derartige Regeln in der IKEA-Filiale gelten, klar verneint werden. Dies bestätigte auch ein Sprecher von IKEA Austria: „Niemand unserer Kund:innen muss einen aktuellen Impfstatus oder dergleichen vorlegen und wir haben es natürlich auch in keinster Weise vor, diesen Umstand zu ändern.“ In den Jahren 2020 und 2021 hätte es in den Ikea-Stores QR-Code-Registrierungen gegeben, aktuell nicht mehr.

Dies belegt auch der Umstand, dass die Registrierungs-Webseite, zu der der im Foto abgebildete QR-Code verweist, nicht mehr funktioniert. Die Seite „eincheckerin.at“ befindet sich laut der Startseite „im Ruhestand“ (3).

Der Informationszettel verweist auf die „gesetzlich verpflichtende Gästeregistrierung“, die es aber gar nicht mehr gibt. In gastronomischen Angeboten sind keine Maßnahmen mehr vorgesehen (4). Die Registrierungspflicht (5,6) und die 2G-Regel wurden schon in den Vorjahren abgeschafft.

Quellen

(1) Beitrag auf Facebook: http://go.apa.at/bskJLUBa (archiviert: https://archive.is/zjCuJ)

(2) Kommentar unter Facebook-Beitrag: http://go.apa.at/qAxaWM8r (archiviert: https://ghostarchive.org/archive/o9emz)

(3) Registrierungs-Webseite: http://go.apa.at/mNO6S6p0 (archiviert: https://archive.is/OCFKh)

(4) Corona-Ampel Österreich: http://go.apa.at/d5YfR0QD (archiviert: https://archive.is/PyEfZ)

(5) „Kleine Zeitung“ zu Registrierungspflicht: http://go.apa.at/SmZhNwsJ (archiviert: http://go.apa.at/oEilVg7S)

(6) „Kurier“ zu 2G-Regel: http://go.apa.at/vULjlQza (archiviert: https://archive.is/qKaOR)

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Florian Schmidt / Valerie Schmid