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blog / Samstag 04.06.22

APA Check Avatar Impfschaden-Entschädigung wird individuell bemessen

APA/EXPA/Symbolbild

Die Corona-Impfung ist seit ihrer Einführung Ende des Jahres 2020 ein emotionales Thema. Kritiker führten schon davor mögliche Impfschäden ins Feld. Tatsächlich kann es in seltenen Fällen dazu kommen. Ein Online-Artikel (1) behauptet, während dafür in Italien Zehntausende Euro Entschädigung gezahlt werden, müssten Impfgeschädigte in Österreich mit einem Pauschalbetrag von 1.303,50 Euro auskommen.

Einschätzung: Auch in Österreich wird im Falle einer schweren dauerhaften Erkrankung oder wie in Italien im Todesfall aufgrund eines Impfschadens mehr als der Pauschalbetrag von derzeit 1.344,70 Euro ausbezahlt.

Überprüfung: Der Pauschalbetrag wird an Betroffene ausbezahlt, die keine bleibenden Schäden haben. Im dafür relevanten Absatz des Impfschadengesetzes (ISG) heißt es: „Die Entschädigung […] ist grundsätzlich als einmalige pauschalierte Geldleistung im Betrag von 883,56 Euro zu leisten. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Tag, an dem beim Geschädigten Anstaltsbedürftigkeit gegeben war, um ein Dreißigstel der Pflegezulage der höchsten Stufe.“ (2)

Der Betrag von 883,56 Euro stammt aus dem Jahr 2001, als die zuvor geltenden 12.158 Schilling in Euro umgerechnet wurden (3). 1991 wurden 10.000 Schilling als Pauschalzahlung eingeführt (4), im ursprünglichen Gesetzestext von 1973 (5) wurde kein konkreter Betrag genannt.

Schon aus dem Gesetzestext geht klar hervor: Die Entschädigung ist nicht mit dieser Pauschale gedeckelt. Allerdings sind für darüber hinausgehende Zahlungen höhere Kosten, etwa für Behandlungen oder Behelfe, nachzuweisen (§ 2a Abs. 3 ISG).

Die im Artikel genannten 1.303,50 Euro Pauschalzahlung sind ein veralteter Wert. „Dieser Betrag entspricht dem für das Jahr 2021 geltenden Wert der pauschalierten Entschädigungsleistung im Sinne des § 2a Abs. 2 ISG“, heißt es dazu aus dem österreichischen Sozialministerium auf APA-Anfrage. Demnach wird diese Pauschalzahlung „gemäß § 3 Abs. 4“ jährlich angepasst. Daraus ergibt sich für 2022 ein Betrag von 1.344,70 Euro.

Vor einem Jahr wurden 16 Mal Ansprüche nach dem Impfschadengesetz geltend gemacht (6), mit Jahresende lag dieser Wert bereits bei 370 (7). Aktuelle Daten nannte das Ministerium keine. Zudem können die positiv abgeschlossenen Anträge nicht beziffert werden. „Die Zuerkennungsquote kann angesichts mangelnder Erfahrungswerte zu Covid-19-Impfungen gegenwärtig nicht abgeschätzt werden, hierzu fehlt es an einer belastbaren Datengrundlage“, heißt es dazu.

Laut dem Reisemediziner und Impf-Experten Prof. Dr. Herwig Kollaritsch, Mitglied des nationalen österreichischen Impfgremiums, kommt ein Antrag auf rund 50.000 durchgeführte Impfungen. Kollaritsch bezifferte den Anteil der positiven Anträge zum Jahreswechsel im Ö1-„Morgenjournal“ aus Erfahrung früherer Impfungen auf „zehn bis 15 Prozent“. (10)

Für die Anerkennung müsse nach der wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für einen Zusammenhang sprechen als dagegen. „Die alleinige Möglichkeit einer Verursachung reicht nicht“, erklärte Kollaritsch weiter.

Grundsätzlich werden Impfentschädigungen in Österreich im Einzelfall berechnet und zugesprochen. Diese werden laut Ministerium „im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens beim Sozialministeriumservice beurteilt. In jedem Einzelfall erfolgen sorgfältige Prüfungen, auch unter Einbeziehung medizinischer Sachverständiger.“

Eine pauschale Zahlung, die im Artikel als einziger Anspruch auf Entschädigung angeführt wird, ist lediglich die Grundlage für mögliche weitere Zahlungen. Mehr noch: Sie steht laut Gesetzestext „einer Entschädigung für später hervorkommende Dauerfolgen nicht entgegen und ist auf eine solche nicht anzurechnen.“ (§ 2a Abs. 4 ISG)

Die Dauerleistungen nach dem Impfschutzgesetz folgen dem Sozialministerium zufolge unfallversicherungsrechtlichen Grundsätzen. Daher besteht dafür eine Obergrenze. 2022 beträgt sie rund 2.800 Euro pro Monat.

Impfschäden sind sehr selten. „Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) wurden 282 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen COVID-19 gemeldet“, heißt es in dessen aktuellstem Bericht vom 28. April 2022. Demnach wird nur in zwei Fällen ein Zusammenhang mit der Impfung gesehen. (8)

In 548 Fällen wurden die dokumentierten Symptome in zeitlicher Nähe zur Impfung dem Bericht zufolge als zumindest kurzfristig lebensbedrohend gemeldet, in 2.503 Fällen war „im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich oder ein solcher wurde verlängert“. Nebenwirkungen kann seit Anfang 2021 jede Person online für sich selbst oder Angehörige melden (9).

In dem eingangs erwähnten Artikel wird auch ein Fall aus Deutschland genannt. In Deutschland regelt das Bundesversorgungsgesetz (11) Entschädigungszahlungen aller Art, darunter auch durch Impfschäden. Dem Infektionsschutzgesetz (12) ist zu entnehmen, dass Geschädigte „wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung“ erhalten. Darunter fallen etwa Beschädigtenrenten, die sich nach dem Einkommen richten, oder pauschalierte Pflegezulagen.

Quellen:

(1) Online-Artikel mit Behauptung: http://go.apa.at/RxjEp9vv (archiviert: https://archive.ph/nOTYe)

(2) Impfschadengesetz, aktuelle Fassung: http://go.apa.at/JydTLkiX (archiviert: https://archive.ph/d8dND)

(3) Bundesgesetzblatt I Nr. 70/2001: http://go.apa.at/bXmjotUO (archiviert: https://perma.cc/33RM-JTRL)

(4) Bundesgesetzblatt Nr. 278/1991: http://go.apa.at/Z0mlGwtX (archiviert: http://go.apa.at/CG0mAuwH)

(5) ISG von 1973, veröffentlicht im BGBl. Nr. 371/1973: http://go.apa.at/1SHphcDO (archiviert: https://perma.cc/EZ4J-QU2M)

(6) „Kurier“ vom 8.6.2021: http://go.apa.at/uqQJyKOu (archiviert: https://archive.ph/2bYkV)

(7) „Salzburger Nachrichten“ vom 3.1.2022: http://go.apa.at/0gss8yzK (archiviert: https://archive.ph/g5XyZ)

(8) BASG-Bericht vom 28.4.2022: http://go.apa.at/HXguijT5 (archiviert: https://perma.cc/T3YS-6H4P)

(9) Website zum Melden von Nebenwirkungen: http://go.apa.at/ANatO3pC (archiviert: https://archive.ph/nupqM)

(10) Artikel zum Interview auf „ORF.at“: http://go.apa.at/IPBuO8q7 (archiviert: https://archive.ph/TnHUi)

(11) Deutsches Bundesversorgungsgesetz: http://go.apa.at/srcAlpGa (archiviert: https://archive.ph/b9B6M)

(12) Deutsches Infektionsschutzgesetz: http://go.apa.at/ddwb1pyx (archiviert: https://archive.ph/hmVaf)

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Stefan Rathmanner / Florian Schmidt