Bei Anschlägen und Amokläufen ist es mittlerweile zum festen Bestandteil eines Desinformationsmusters geworden, dass sich in Sekundenschnelle auch Falschinformationen verbreiten – oft über die vermeintliche Identität des Täters. So auch im Falle des mutmaßlich islamistischen Terroranschlags am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin. Wegen seines identen Vornamens wurde ein völlig unbeteiligter junger Mann im Netz schnell als Täter verurteilt (1a,1b,1c,1d).
Einschätzung: Der mutmaßliche Attentäter von Berlin, Abdul B., wurde kurz nach der Tat im Zuge der Fahndung erschossen. Der Mann, der von zahlreichen Userinnen und Usern in Sozialen Netzwerken als Attentäter bezeichnet wird, hat mit der Tat nichts zu tun. Er selbst distanziert sich von dem Anschlag.
Überprüfung: Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin kursieren in sozialen Medien Bilder und Videos eines jungen Mannes, der fälschlicherweise mit der Tat in Verbindung gebracht wird. Dort wird unter anderem behauptet, er sei vor der Tat bereits in die Türkei abgeschoben worden und danach wieder nach Deutschland eingereist. Zudem sei er mehrfach straffällig geworden.
Zur Zielscheibe macht den jungen Deutschen vermutlich der gleiche Vorname. In einem auf TikTok geteilten Video zeigt er sich “sprachlos” über die Anschuldigungen (2) und distanziert sich von der Tat (3).
„Wenn du mit Menschen nicht klarkommst, oder einer anderen Meinung bist, wenn du nicht d’accord bist mit ihnen, dann lass es einfach sein. Dann musst du nicht in eine Menschenmasse reinfahren und Menschen umbringen deswegen. Das rechtfertigt gar nichts und ich distanziere mich komplett von solchen Taten“, heißt es in einem Statement (3). Es könne nicht sein, dass sein Name genutzt werde und er als Täter bezeichnet werde, “nur weil ich ein Moslem bin, nur weil ich Abdul heiße und nur weil ich Sachen auf TikTok poste“, erklärte er (2).
Mit diesen „Sachen“ sind wohl Videos gemeint, die jetzt gemeinsam mit den Anschuldigungen gegen den Mann online kursieren. Es sind Videos, in denen er davon berichtet, in die Türkei abgeschoben worden zu sein und versuchen werde, zurück nach Deutschland zu kommen. Gleichzeitig gibt er an, in Deutschland geboren zu sein und die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen (3).
Mutmaßlicher Attentäter bei Polizeieinsatz getötet
Bei dem Anschlag im Berliner Tiergarten im Rahmen des CSD kam eine Frau ums Leben, 29 Personen wurden teils schwer verletzt (4). Der mutmaßliche Attentäter, der mit einem weißen Pkw in die Menschenmenge gerast sein und anschließend mit einer Stichwaffe mehrere Menschen verletzt haben soll, wurde am Folgetag bei einem Polizeieinsatz getötet. Die Berliner Polizei hatte nach intensiven Ermittlungen den Aufenthaltsort des Verdächtigen ausfindig machen können. In einer Kleingartensiedlung in Spandau soll er mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen sein, woraufhin der 21-Jährige angeschossen wurde und noch am Einsatzort verstarb.
Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft handelt es sich um Abdul B., der 2005 in Berlin geboren und dort aufgewachsen ist (5). Der deutsche Staatsbürger hatte einen libanesischen Hintergrund. 2002 wurde seine Mutter in Deutschland eingebürgert.
Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt sprach in von einem islamistischen Terroranschlag (6). Der mutmaßliche Täter sei in Vergangenheit schon mehrfach durch ein hohes Maß an Straftaten und einer Radikalisierung hin zur islamistischen Szene aufgefallen. Im Vorjahr habe er laut Justizangaben vergeblich versucht, sich der Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) in Syrien anzuschließen und in Sozialen Netzwerken verbotene Propaganda geteilt.
Im Juli des Vorjahres wurde er im Libanon festgenommen und zu drei Monaten Haft verurteilt (7). Nach seiner Entlassung sei Abdul B. im November wieder nach Deutschland zurückgekehrt, wo er am Flughafen in Berlin erneut festgenommen worden sei. Daraufhin befand er sich monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bis er im Mai diesen Jahres zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl allerdings auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“ (8). Das Urteil war nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Sie beantragte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Anfang Juli kam es in der Wohnung des mutmaßlichen Täters noch zu einer Durchsuchung, bei der aber lediglich eine Spielzeugwaffe gefunden wurde.
Abschiebung von deutschem Staatsbürger nicht möglich
In den online verbreiteten Postings, die den falschen Mann als mutmaßlichen Attentäter zeigen, wird behauptet, der „Täter“ sei zuvor bereits in die Türkei abgeschoben worden und danach wieder nach Deutschland eingereist. Fakt ist: Abdul B. wurde in Berlin geboren und ist deutscher Staatsbürger. Eine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern aus Deutschland ist nicht möglich – dies ist im Grundgesetz verankert (9). Im Artikel 16 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (10) heißt es wie folgt:
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Nach Anschlägen kursieren oft falsche Namen und Identitäten im Netz
Aktuelle Ereignisse, vor allem Amokläufe oder Anschläge, werden auch immer von Falschinformationen begleitet, die sich meist mit großer Geschwindigkeit verbreiten. Dass dabei falsche Identitäten oder Namen mutmaßlicher Attentäter verbreitet werden, ist keine Neuheit. Auch beim Amoklauf in einer Grazer Schule im Juni des Vorjahres wurden gleich mehrere Männer fälschlicherweise als Amokläufer bezeichnet. So verbreitete sich damals etwa das Foto eines jungen Mannes mit Maschinengewehr und der Behauptung, es handle sich dabei um den Attentäter. Schnell stellte sich aber heraus, dass es sich bei dem Mann um den US-Comedian Sam Hyde handelt, dessen Foto seit Jahren immer wieder für Falschmeldungen bei Amokläufen verwendet wird (11).
Parallelen zum Terroranschlag in Berlin hat auch der Fall eines unschuldigen Mannes aus der Steiermark, der aufgrund seiner Namensgleichheit zum Attentäter von Graz eine Welle an Hass und Bedrohungen im Internet erfuhr. Obwohl Artur A. keinerlei Verbindungen zur Tat oder dem Graz-Attentäter Arthur A. hatte, wurde er in sozialen Netzwerken fälschlicherweise als Täter bezeichnet (12).
Um schnelle Aufmerksamkeit oder Klicks zu generieren, wird bei “Breaking News” oft auch veraltetes Bildmaterial bzw. Bilder, die mit dem aktuellen Ereignis gar nicht in Verbindung stehen, geteilt. Mit Hilfe einer Bilder-Rückwärtssuche (13) lassen sich solche Behauptungen, aber etwa auch jene über die vermeintliche Identität eines Attentäters, jedoch schnell widerlegen.
Quellen:
(1a) Facebook-Post 1: https://go.apa.at/IExppOGr (archiviert: https://go.apa.at/v57LJMb4)
(1b) Facebook-Post 2: https://go.apa.at/8EZNvk6M (archiviert: https://go.apa.at/g9DVZCYr)
(1c) X-Post aus Deutschland: https://go.apa.at/21uesS2A (archiviert: https://go.apa.at/ySskBx4p)
(1d) X-Post aus den Niederlanden: https://go.apa.at/YqMCm1Zk (archiviert: https://go.apa.at/6LiYgtIO ; Video archiviert: https://go.apa.at/wlxhRE5E)
(2) TikTok-Video des fälschlicherweise beschuldigten User 1: https://go.apa.at/Q6lLVEs1 (archiviert: https://go.apa.at/GMkMeLqa)
(3) TikTok-Video des fälschlicherweise beschuldigten User 2: https://go.apa.at/g9jgkXxq (archiviert: https://go.apa.at/EBDiN7Dp)
(4) Berliner Polizeimeldung zum Attentat: https://go.apa.at/4DeJY3hO (archiviert: https://go.apa.at/oo0T4Ti5)
(5) FAQ der „ARD-Tagesschau“ zum mutmaßlichen Täter: https://go.apa.at/vPbczEjG (archiviert: https://go.apa.at/bcGaHcjj)
(6) „ARD-Tagesschau“ zur Pressekonferenz von Innenminister Dobrindt: https://go.apa.at/1vsLl0bk (archiviert: https://go.apa.at/DwP7U4zv)
(7) “ORF” zu Berliner Pride-Anschlag: https://go.apa.at/JW3Opq2z (archiviert: https://go.apa.at/6QkZ5j4c)
(8) Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Anschlag: https://go.apa.at/Kbfy8Atf (archiviert: https://go.apa.at/8V8VkBB2)
(9) Bundeszentrale für politische Bildung über Landesverweis/Ausweisung/Abschiebung: https://go.apa.at/AjZuPMY5 (archiviert: https://go.apa.at/F0SaFO3z)
(10) Grundgesetz Artikel 16: https://go.apa.at/qEAh5LWB (archiviert: https://go.apa.at/Ykvc2TyX)
(11) APA-Faktencheck zum Grazer Amoklauf: https://go.apa.at/iQKwtQL5 (archiviert: https://go.apa.at/w9zrlzST)
(12) “Mimikama”-Faktencheck zum Grazer Amoklauf: https://go.apa.at/iuuwgMyc (archiviert: https://go.apa.at/hrke9Ktb)
(13) Infos zu Bilder-Rückwärtssuche auf “CheckBar”: https://go.apa.at/jmdc41ms (archiviert: https://go.apa.at/IaYAIcQI)
Eva Cilensek / Lucia Pirker / Christina Schwaha
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