Eine Aussage der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und deren Interpretation sorgt seit Anfang Dezember für zahlreiche Postings in den sozialen Medien, aber auch Beiträge auf diversen Webseiten. Von der Leyen wolle, heißt es darin (1), den Nürnberger Kodex abschaffen. Einige dieser Beiträge (2) beziehen sich dabei auf ein angebliches Interview der BBC mit von der Leyen.
Einschätzung: Die EU-Kommissionspräsidentin hat sich nie für die Abschaffung des Nürnberger Kodex ausgesprochen. Das wäre auch gar nicht möglich, da dieser nur bedingt rechtsverbindlich ist. Der Kodex definiert wichtige Richtlinien für medizinische Experimente mit Menschen. Die Covid-Impfungen haben allerdings alle regulären Zulassungsschritte durchlaufen. In Bezug auf die Impfpflicht mit Covid-Impfstoffen hat der Kodex keine Aussagekraft.
Überprüfung: Von der Leyen hat nie gesagt, dass sie den Nürnberger Kodex abschaffen, aushebeln oder umgehen möchte. Das bestätigte ihr Sprecher Jens Flosdorff der APA auf Anfrage.
Die falsch interpretierte Aussagen stammt auch nicht aus einem Interview mit der BBC, sondern aus einer Antwort von der Leyens im Rahmen einer Pressekonferenz (3) der EU-Kommission. Vom Nürnberger Kodex ist darin nicht die Rede. „Mit Nürnberg hat das nichts zu tun“, schreibt Flosdorff. Sehr wohl halte sie es demnach jedoch für legitim, eine Diskussion über eine EU-weite Impfpflicht zu führen.
Wie es von von der Leyens Erwähnung einer Diskussion über eine Impfpflicht zu der Behauptung gekommen ist, dass sie den Nürnberger Kodex abschaffen will, hat Mimikama in einem Faktencheck recherchiert (4). Hier dürfte ihre Aussage etwa durch einige virale Tweets (1) stark verfälscht worden sein.
Covid-Impfung ist zugelassen
Der Nürnberger Kodex (5) ist eine ethische Richtlinie für medizinische Experimente an Menschen. Er war Teil der Urteilsbegründung des Nürnberger Ärzteprozesses, die am 20. August 1947 verlesen wurde. Der Prozess richtete sich gegen ehemalige KZ-Ärzte und Verantwortliche des Deutschen Reichs im Nationalsozialismus.
Dass der Kodex heute von Impfkritikern ins Feld gezogen wird, liegt daran, dass diese der Covid-Impfung einen experimentellen Charakter zuschreiben. Die Impfstoffe verfügen in Europa allerdings über eine bedingte Marktzulassung (6), alle notwendigen Zulassungsschritte wurden eingehalten und durchgeführt. Die Zulassung unterliegt strengen Kriterien und kontinuierlichen Kontrollen durch die europäische Arzneimittel-Agentur EMA (7). Eine bedingte Zulassung ist auch nicht einer Notfallzulassung gleichzusetzen (8,9).
Zulassungsprozess im Einklang mit Nürnberger Kodex
Wäre der Nürnberger Kodex tatsächlich auf die Covid-Impfpflicht anzuwenden, würde sie etwa gegen den ersten Satz des Kodex („Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich“) verstoßen. Die Impfkampagne ist jedoch kein Experiment, da die verwendeten Impfstoffe alle erforderlichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen, von der EMA genehmigt wurden und davor in klinischen Studien eingehend getestet wurden.
Die Probanden dieser Studien nahmen freiwillig und nach gründlicher Aufklärung daran teil. Außerdem wurde der Impfstoff zuerst in Tierversuchen getestet. Dadurch hielt man sich beim Zulassungsverfahren genau an die Richtlinien des Nürnberger Kodex, statt ihn zu verletzen (10).
Kodex bedeutete kein Ende für Humanexperimente
Der Kodex wurde laut Philipp Osten (11), Leiter des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, „von den Alliierten Richtern des Nürnberger Ärzteprozesses formuliert, um über Ländergrenzen hinweg eine ärztliche Berufsordnung zu formulieren, die es Ärztinnen und Ärzten auch unter den Bedingungen von Diktaturen verbieten sollte, Experimente ohne vorherige Aufklärung und Einwilligung am Menschen durchzuführen.“ Als solcher wurde er zum Vorbild für ärztliche Gelöbnisse und Leitfaden für Berufsordnungen, wie etwa der Deklaration von Helsinki von 1964. Darin wurden auf der Generalversammlung des Weltärztebundes ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen formuliert, er gilt Osten zufolge somit auch für alle Mitglieder der österreichischen Ärztekammer.
Laut Osten bedeutete der Nürnberger Kodex keineswegs ein sofortiges Ende für Experimente am Menschen. „Das Bewusstsein für das Verbot von Humanexperimenten an Nicht-Einwilligungsfähigen hat sich erst in den 1970er Jahren durchgesetzt, zahlreiche Experimente an Heimkindern und Psychiatriepatienten fanden noch bis weit in die 1960er Jahre statt“, schreibt der Medizinethiker in einer Anfragebeantwortung an die APA.
Keine Rechtsverbindlichkeit
Der Kodex ist nicht oder nur bedingt rechtsverbindlich, daher kann er von politischer Seite auch gar nicht abgeschafft werden. Laut der britischen Philosophin Onora O’Neill (12) „sind Kodizes mit unbeschränkter Reichweite meistens nur schwer durchzusetzen; es fehlen die Institutionen, die für ihre Befolgung sorgen könnten“. Sie nennt als Beispiel dafür auch den Nürnberger Kodex.
Experten kritisieren, dass dem Kodex „seine rechtlich bindende Wirkung oftmals aberkannt und er lediglich als ethischer Kodex verstanden werde“ (13, 14).
Für Osten ist die fehlende Rechtsverbindlichkeit aber nicht als Schwäche solcher Kodizes und Deklarationen zu sehen: „Die Idee dahinter ist es ja gerade, über staatliche Regelungen hinweg, ethische Standards zu setzen.“
Für den Medizinethiker verharmlosen alle Postings, die die Covid-Impfungen mit dem Nürnberger Kodex in Verbindung bringen wollen, die Verbrechen des Nationalsozialismus, „indem sie die tödlichen Menschenversuche Mengeles mit dem Bemühen gleichsetzen, möglichst viele Menschen vor Covid zu schützen.“ Josef Mengele war als Lagerarzt des KZ Auschwitz-Birkenau an der Ermordung unzähliger Menschen beteiligt und führte dort grausame und menschenfeindliche Experimente durch.
Quellen:
(1) Twitter-Post: http://go.apa.at/NTgn9Mbr (archiviert: https://archive.is/1SAWB)
(2) Facebook-Post: http://go.apa.at/IeW1HEm4 (archiviert: https://archive.ph/GRkYJ)
(3) Ausschnitt aus der Pressekonferenz: http://go.apa.at/UrPzZqV9 (archiviert: https://perma.cc/XNP4-D9VH)
(4) Mimikama-Faktencheck zum Thema: http://go.apa.at/zIraKXWM (archiviert: https://archive.is/cTgkQ)
(5) Der Nürnberger Kodex im Wortlaut: http://go.apa.at/C2BY3sZ7 (archiviert: https://archive.is/WWB55)
(6) Über die bedingte Zulassung: http://go.apa.at/Of00Y9FY (archiviert: https://archive.is/s8DDX)
(7) EMA-Informationen zu den Covid-19-Impfstoffen: http://go.apa.at/2kajPYRv (archiviert: https://archive.ph/UlvCX)
(8) APA-Faktencheck zu Impfstoffen: http://go.apa.at/zFXRajZo
(9) dpa-Faktencheck zur bedingten Zulassung: http://go.apa.at/LZnavvQI
(10) Artikel des RND zum Nürnberger Kodex: http://go.apa.at/4tSfmxdS (archiviert: https://archive.ph/qgMO7)
(11) Philipp Osten: http://go.apa.at/peZuq1p5 (archiviert: https://archive.ph/gx7VS)
(12) Artikel von Onora O’Neill: http://go.apa.at/KrF91g91 (archiviert: https://archive.ph/yz6b1)
(13) „Der Nürnberger Kodex. Regeln des Völkerrechts“: http://go.apa.at/GuqwpC2u (archiviert: https://perma.cc/Q4CD-U5Y2)
(14) „Recht und Gesellschaft: Junge Rechtswissenschaft Luzern“ (PDF-Datei): http://go.apa.at/qPBgzij7 (archiviert: https://perma.cc/3SJC-YK5R)
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Stefan Rathmanner / Florian Schmidt