Nach dem Tod einer 13-Jährigen in Wien, an dem mehrere Afghanen schuld sein sollen, ist in Österreich u.a. eine Debatte zur Kriminalität von afghanischen Staatsbürgern entbrannt. Diese würden überdurchschnittlich oft Straftaten begehen und seien in Kriminalstatistiken überrepräsentiert (1,2,3). An anderer Stelle heißt es, bestimmte Einflussfaktoren seien für die Überrepräsentanz von Afghanen in der Statistik verantwortlich. (4) Was trifft zu?
Einschätzung: Afghanische Staatsbürger sind bei Delikten wie beispielsweise Vergewaltigung und Mord überrepräsentiert, wie Kriminalstatistiken aus den Jahren 2019 und 2020 zeigen. Bestimmte Faktoren beeinflussen aber Studien und Experten zufolge die Statistiken – wie groß dieser Einfluss ist, lässt sich nicht sagen. Zu diesen Faktoren gehören eine andere Anzeigebereitschaft von Gewaltopfern bei Fremden, die Alters- und Geschlechtszusammensetzung von afghanischen Staatsbürgern und eine mögliche statistische Unschärfe bei der Ermittlung der Kriminalitätsbelastung. Signifikante Zusammenhänge zwischen der afghanischen Staatsbürgerschaft und bestimmten Delikten lassen sich nicht feststellen.
Überprüfung: Mehrere afghanische Staatsbürger werden verdächtigt, ein 13-jähriges Mädchen in Wien sexuell missbraucht zu haben und schuld an ihrem Tod zu sein. Gegen drei Verdächtige wurde unterdessen die U-Haft verhängt. Nach einem möglichen vierten Tatbeteiligten aus Afghanistan wird gefahndet.
Die polizeiliche Kriminalstatistik des Innenministeriums gibt Auskunft über die Gesamtzahl der Tatverdächtigen bestimmter Straftaten und differenziert zwischen „Inländern“ und „Fremden“. Als Fremde definiert (5) sind Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Der Datensatz liegt der APA vor. Anlassbezogen liegt der Fokus in diesem Faktencheck auf den Delikten Mord (§ 75), Vergewaltigung (§ 201) und Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (§ 205).
Betrachtet man die reinen Zahlen, so wurden im Jahr 2020 insgesamt 867 Menschen in Österreich der Vergewaltigung verdächtigt. Darunter waren 499 Inländer und 47 Afghanen. Letztere machten also 5,4 Prozent der Tatverdächtigen aus und Inländer 57,6 Prozent. Dadurch dass Afghanen aber nur rund 0,5 Prozent (6) der in Österreich lebenden Bevölkerung ausmachen, zeigt sich, dass diese in dem Bereich überrepräsentiert sind. Ein ähnliches Ergebnis trifft auf das Jahr 2019 zu: Insgesamt gab es bei Vergewaltigungen 874 Tatverdächtige, 521 davon waren Inländer, 59 Afghanen. Afghanische Staatsbürger machten 6,8 Prozent der Tatverdächtigen aus, Inländer 60 Prozent.
Beim Tatbestand Mord gab es 2020 insgesamt 47 Tatverdächtige. 31 davon waren Inländer und vier Afghanen, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit. Afghanische Staatsbürger machten also bei Morden 8,5 Prozent aller Tatverdächtigen aus, Inländer 66 Prozent. Es zeigt sich also auch hier, dass sie erheblich überrepräsentiert sind. So auch 2019: Insgesamt gab es 77 Tatverdächtige, 30 davon waren Inländer und sechs Afghanen. Afghanen waren mit 7,8 Prozent vertreten und Österreicher mit 39 Prozent.
Bezüglich § 205, Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, gab es im Jahr 2020 insgesamt 214 Tatverdächtige, 147 waren Inländer und neun Afghanen. Afghanische Staatsbürger waren also mit 4,2 Prozent vertreten und Inländer mit 69 Prozent. 2019 waren es insgesamt 201 Tatverdächtige, 151 Inländer und sieben Afghanen. Afghanen machten also 3,5 Prozent aus und Inländer 75 Prozent.
Hochgerechnet auf die in Österreich lebende Bevölkerung (7) lässt sich feststellen, dass im Jahr 2020 grob einer von 10.000 in Österreich lebenden Österreichern tatverdächtig in Bezug auf eine Vergewaltigung war, aber einer von 1.000 der in Österreich lebenden afghanischen Staatsbürger. Im Jahr 2019 verhält es sich ähnlich. Auch beim Tatbestand Mord waren 2020 im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung deutlich weniger Österreicher tatverdächtig als Afghanen, 2019 ebenso. In Bezug auf Missbrauch einer wehrlosen Person zeigt sich, dass 2020 zwei von 100.000 in Österreich lebenden Österreichern tatverdächtig waren, aber zwei von 10.000 Afghanen. Im Jahr 2019 ist es genau gleich. Es gilt zu beachten, dass es sich hier teilweise um sehr kleine Fallzahlen handelt.
Studienlage
Eine Studie (8) des Instituts für Höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2020 zur Delinquenz afghanischer StaatsbürgerInnen in Österreich kommt – was die Datenlage betrifft – zu ähnlichen Ergebnissen. Die Studie erfolgte im Auftrag des Innenministeriums. Im Kontext von Sexualdelikten seien Afghanen „stark belastet“, aber auch generell seien sie in Relation zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung unter den Tatverdächtigen überrepräsentiert.
In der Studie geht es viel um den Kriminalitätsbelastungsindex. Dieser gibt an, „ob und inwieweit der Anteil einer Nationalität an allen Tatverdächtigen jenem an der Gesamtbevölkerung entspricht oder nicht“. Der ermittelte Belastungsindex habe bei Verstößen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung bei Afghanen im Jahr 2018 eine – „bemessen an ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung – sieben Mal so hohe Belastung an Sexualdelikten“ ergeben, heißt es in der Studie.
Allerdings konnte in der IHS-Studie kein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen dem Kriterium der afghanischen Staatsbürgerschaft und Delikten gegen „Leib und Leben“ (Anm. zu denen auch Mord gehört, 9) sowie zu Sexualdelikten festgestellt werden. Zwar sind afghanische Tatverdächtige demnach österreichweit tendenziell höher korreliert – „allerdings ohne jegliche statistische Signifikanz.“ Beide Delikte würden „da wie dort zu gleich hohen oder niedrigen Anteilen verübt“. Mehrmals wird darauf hingewiesen, in dem Zusammenhang die geringen Fallzahlen zu berücksichtigen.
Erklärungsansätze
Als Grund für die fehlende statistische Korrelation sehen die Autoren die ungleiche Geschlechts- und Altersverteilung innerhalb der afghanischen Community. Laut einem Forschungsbericht des Instituts für Stadt- und Regionalforschung (10) setzt sich die afghanische Bevölkerung in Österreich vergleichsweise aus mehr Männern und jüngeren Menschen zusammen. 68 Prozent sind Männer und 32 Prozent Frauen, rund 77 Prozent sind unter 34 Jahren alt.
Dazu kommt, dass männliche Jugendliche und junge Erwachsene per se ein höheres Kriminalitätsrisiko haben: „Schon deswegen sind höhere Belastungsquoten zu erwarten“, heißt es in der IHS-Studie. Darauf weist auch eine Studie (11) der Zürcher Fachhochschule zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland mit Schwerpunkt auf Jugendlichen und Flüchtlingen als Täter und Opfer (2018) hin: „In jedem Land der Welt sind die männlichen 14- bis unter 30-jährigen diejenige Bevölkerungsgruppe, die durch besondere Risikofreude und eine hohe Affinität zu verbotenen Aktivitäten auffällt. Vor allem bei Sexual- und Gewaltdelikten sind sie extrem überrepräsentiert.“
Das bestätigte auch Isabel Haider vom Institut für Strafrecht und Kriminologie gegenüber der APA. Laut der österreichischen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2019 würde die Mordkriminalität (versuchte und vollendete Morde) in Österreich zu rund 81 Prozent, Vergewaltigungen zu 99 Prozent von Männern begangen werden. Weltweit seien Männer unter 30 Jahren in der Gewaltkriminalität überrepräsentiert.
Es gibt noch weitere Faktoren, die in Hinblick auf die Überrepräsentanz von Afghanen in der Kriminalstatistik beachtenswert sind. Das Anzeigeverhalten dürfte etwa eine Rolle spielen, wie in der Studie der Zürcher Fachhochschule beschrieben wird. Bilden Zahlen von polizeilich registrierten Tatverdächtigen den zentralen Ausgangspunkt einer Kriminalitätsanalyse, so würden sie primär auf der Anzeigebereitschaft des Opfers beruhen. Diese sei stark von der ethnischen Zugehörigkeit des jeweiligen Täters beeinflusst, wie Opferbefragungen ergeben hätten: „Je fremder der Täter ist, umso eher wird angezeigt.“ Bei ethnischer Fremdheit zwischen Opfer und Täter erhöhe sich das Anzeigerisiko um mehr als das Doppelte. Gewaltdelikte von Flüchtlingen hätten daher eine erhöhte Sichtbarkeit. Zudem gebe es weniger Hemmungen einen unbekannten Angreifer anzuzeigen, als einen Täter aus dem persönlichen Umfeld. Generell gibt es bei Sexualdelikten, die im privaten Umfeld stattfinden, eine große Dunkelziffer. (12)
Der IHS-Studie zufolge geht eine ausländische Staatsbürgerschaft in Relation zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung mit einer „doppelt so hohen Anzeigenbelastung und einer drei Mal so hohen Verurteilungsbelastung einher“. Besonders stark ausgeprägt sei diese Verstärkung bei Afghanen. Auch auf Risikofaktoren durch Fluchterfahrungen und Wohngemeinschaften, die „negative gruppendynamische Konsequenzen in Bezug auf Kriminalitätsrisiken“ mit sich bringen können, wird in der IHS-Studie hingewiesen.
Thematisiert wird zudem eine „statistische Unschärfe“ bei der Ermittlung der Kriminalitätsbelastung. Konkret geht es demnach darum, dass wenn in einem Zeitraum mehrere Straftaten von einer Person begangen werden, diese jeweils gesondert zur Anzeige gebracht werden und dadurch auch mehrfach in der Kriminalstatistik aufscheinen. Tritt dieser Fall ein, so stehen „statistisch zwei Tatverdächtige der einen realen Person gegenüber, die Kriminalitätsbelastung hätte sich so also verdoppelt.“ Daraus können sich der Studie zufolge für „eine Risikoanalyse vor allem kleinerer volatiler Bevölkerungsgruppen, wie sie MigrantInnen darstellen“, beträchtliche Verzerrungspotenziale ergeben.
Einschätzung von ExpertInnen
Die Konfliktforscherin Birgit Haller bestätigte gegenüber der APA, dass Afghanen in der Kriminalstatistik deutlich überrepräsentiert seien. Sie identifiziert in dem Zusammenhang kulturelle Faktoren wie patriarchale Strukturen und Kriegserlebnisse im Land, Gewalt als wesentliche Sozialisationsform und eine „Hypersexualisierung als Resultat des Tabus Sexualität“. Was aber auch zutreffe, sei die unterschiedliche Anzeigenbereitschaft. Das würde aber Ausländer insgesamt betreffen. Je „fremder“ ein Täter, umso leichter falle die Anzeigeerstattung, so Haller. Viel häufiger seien Täter Bekannte aus unterschiedlichen Kontexten. Bei sexueller Gewalt in der Partnerschaft gebe es ein viel größeres Dunkelfeld als bei körperlicher Gewalt.
Nach Angaben des Soziologen Kenan Güngör dürften oben beschriebene Faktoren vielleicht einen Teil der Überrepräsentanz von afghanischen Staatsbürgern in Österreich auffangen, aber erklären nicht alles. Er wies auf die beschriebene mögliche statistische Unschärfe bei der Ermittlung der Kriminalitätsbelastung hin. Es komme darauf an, ob man Straftaten einer Person zurechne oder sie Fall-bezogen sehe – in Hinblick darauf kann auch ein verändertes Anzeigeverhalten von „Fremden“ ins Gewicht fallen. Er wies zudem auf die Dunkelziffer von sexuellen Belästigungen hin.
Prinzipiell betonte Güngör aber im Kontext der Afghanen die Bedeutung einer misogynen Kultur, Flucht- und Kriegserfahrungen, sexuelle Frustration und „soziale Kontextbedingungen, die als Belastungsfaktoren eine Rolle spielen“. Gemeint ist mit letzterem, dass gewisse Rahmenbedingungen, wie Perspektivlosigkeit, zu Kriminalität führen und nicht per se der Besitz der afghanischen Staatsbürgerschaft, was sich wiederum mit Aussagen der IHS-Studie deckt.
Laut Isabel Haider (13) spielen genannte Faktoren in der Bewertung der Kriminalstatistik jedenfalls eine Rolle: „Eine Kriminalitätsanalyse ausschließlich auf die reinen Zahlen zu stützen wäre unsachlich und unzureichend. Vielfach bietet die österreichische polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) jedoch nicht genügend Informationen, um den Einfluss dieser Faktoren tatsächlich im Detail überprüfen zu können.“
Sie betont, dass Merkmale, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit häufiger bei Gewalt gegen Frauen eine Rolle spielen, bei afghanischen Staatsbürgern in Österreich überrepräsentiert sein könnten: Dazu zählen etwa „Überrepräsentation von Männern jüngeren Alters, Absenz weiblicher Bezugspersonen und Orientierung an gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen.“ Ob und wie stark gesamtgesellschaftliche Einflüsse wirken, sei unklar. Die Dunkelziffer spiele bei Vergewaltigungen im Vergleich zu Mord eine größere Rolle. Studien würden eine höhere Anzeigebereitschaft sowohl bei Tätern, die dem Opfer ethnisch fremd sind, als auch fremd im Sinne der Täter-Opfer-Beziehung, zeigen.
Kritisch sieht sie den Begriff der „kulturell bedingten“ Gewalt. Er sei Ausdruck einer „unsachlichen Instrumentalisierung von Gewalt gegen Frauen für migrationspolitische Zwecke“, so Haider. „Sowohl dem Terminus als auch seiner undifferenzierten inhaltlichen Verwendung nach ist er für mich Ausdruck rassistischer Erklärungsmuster, die (bestimmten) ‚fremden‘ nicht-westlichen Kulturen pauschal mangelnde Zivilisation im Sinne höherer Gewaltbereitschaft und Frauenfeindlichkeit unterstellen, während die eigene Kultur als frei von frauenfeindlichen Einflüssen konstruiert wird“. Individuelle Merkmale bestimmter ethnisch fremder Tatverdächtiger würden ebenso außer Acht gelassen wie etwaige soziokulturelle Einflüsse im eigenen Land.
Prinzipiell würden Fälle stark individualisiert werden, nur nicht bei nicht-österreichischen Tätern. Da würden „vereinzelt strukturelle Zusammenhänge politisch thematisiert, jedoch reduziert auf pauschale, vermeintlich frauenfeindliche Kulturen“. Sinnvoll für Kriminalanalysen sei die Einbeziehung evidenzbasierter Faktoren im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen. Statt gesamtheitliche Präventionskonzepte auszuarbeiten, werde die Debatte regelmäßig auf die Migrationspolitik umgelenkt und „für parteipolitische Interessen missbraucht“, resümiert Haider.
Quellen:
(1) Facebook-Posting 1: http://go.apa.at/lHbiWVDL (archiviert: http://go.apa.at/lSKOGcyr)
(2) Facebook-Posting 2: http://go.apa.at/CvAHAANo (archiviert: http://go.apa.at/bJLs7sNr)
(3) ZIB 2-Beitrag (29.6.2021): http://go.apa.at/YTVKZLjN (archiviert: http://go.apa.at/LnCxUGcq)
(4) Twitter-Beitrag: http://go.apa.at/ovwXGgsZ (archiviert: http://go.apa.at/agn58vre)
(5) Definition „Fremde“: http://go.apa.at/BoyoLvu7 (archiviert: http://go.apa.at/sg4zCyiL)
(6) Statistik Austria zur Anzahl von Afghanen in Österreich: http://go.apa.at/9jt92ETc (archiviert: http://go.apa.at/tCN7JfoD)
(7) Statistik Austria zu Bevölkerungszahlen in Österreich: http://go.apa.at/dvtKIaQr (archiviert: http://go.apa.at/ebDkdmYY)
(8) IHS-Studie zur Delinquenz afghanischer StaatsbürgerInnen (2020): http://go.apa.at/8u6Ke4w8 (archiviert: http://go.apa.at/CQ7Q9vMB)
(9) Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben: http://go.apa.at/ejH06Hpj (archiviert: http://go.apa.at/bugF6xmm)
(10) Forschungsbericht des Instituts für Stadt- und Regionalforschung (2020): http://go.apa.at/bfI1a8ge (archiviert: http://go.apa.at/aIAR0reO)
(11) Studie zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland von der Zürcher Fachhochschule (2020): http://go.apa.at/2uvgSjaJ (archiviert: http://go.apa.at/L7wADOS5)
(12) Zahlen zu sexueller Gewalt an Frauen: http://go.apa.at/xZFGpkBZ (archiviert: http://go.apa.at/heucLXY2)
(13) Studie zu Mordfällen mit Schwerpunkt auf Frauenmorden der Universität Wien (2020): http://go.apa.at/bAPjlSbQ (archiviert: http://go.apa.at/ZkLCZxce)
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Valerie Schmid/Christian Kneil