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APA-Value / Donnerstag 15.10.26

KI-Kennzeichnung – zwischen Verantwortung und Verpflichtung

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act): Anbieter und Anwender von KI-Systemen müssen bestimmte KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte wie Bilder, Videos, Audios und Texte sowie die Interaktion mit KI-Systemen wie Chatbots klar kennzeichnen. So lautet das Gesetz. Warum die APA als Nachrichtenagentur und professioneller PR- und Bilddienstleister hier mehr umsetzt, beleuchtet dieser Beitrag. Das Ziel: Die Etablierung eines „Circle of Trust“ im Kommunikationsökosystem.
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In der Medienbranche wurde die Kennzeichnung von KI im Textbereich im Sommer leidenschaftlich diskutiert – bezeichnend dafür, wie sehr die Debatte einen der Kernaspekte journalistischer Arbeit trifft. Dabei sieht der EU AI Act gerade für Texte, die mittels KI erzeugt oder angepasst wurden, Erleichterungen vor: Wenn ein Mensch die redaktionelle Verantwortung trägt und das KI-Ergebnis geprüft wurde, dann ist dem AI Act Genüge getan. Ein KI-gestütztes Korrektorat muss also nicht eigens ausgewiesen werden. Strenger sind die Vorgaben bei realistisch wirkenden Bildern, Videos und Audioinhalten: Hier zählt nicht die Täuschungsabsicht, sondern ob Menschen einen synthetisch erzeugten Inhalt für echt halten könnten. Diese sogenannten Deepfakes müssen zwingend gekennzeichnet werden, transparent für Menschen wie für Maschinen.

Die APA hat frühzeitig einen sicheren und praktikablen Handlungsrahmen für die Entwicklung und den vertrauenswürdigen Einsatz von KI in APA-eigenen Anwendungen definiert. Die neuen Transparenz- und KI-Vorgaben waren ein weiterer Anlass, die gültigen Regeln und Ideen zur Kennzeichnung von KI zu schärfen. Dafür bündelte die Nachrichtenagentur-Gruppe Erkenntnisse aus fundierten Recherchen und dem kontinuierlichen Austausch mit der Branche, um die Grundlagen für eine praxisgerechte und verlässliche Kennzeichnung zu schaffen. Wesentliche Impulse kamen aus der Mitarbeit an der Erstellung des „Code of Practice for Transparency of AI-generated Content“ in einer Arbeitsgruppe der EU sowie aus dem internationalen Dialog mit professionellen Bildanbietern. Ergänzt wurden diese Perspektiven durch einen Branchenworkshop des Projekts „Austrian Lab for AI Trust“ zu vertrauenswürdiger KI, bei dem auch Fragen der Kennzeichnung intensiv erörtert wurden.

Darüber hinaus wurden einzelne Aspekte mit österreichischen und deutschen Medienverbänden und Vertreter:innen des KI-Beirates der Bundesregierung besprochen. Das Fazit ist nicht nur ein für alle APA-Mitarbeiter:innen gültiges internes Addendum zur KI-Leitlinie – bereits das dritte seit Entstehung der KI-Leitlinie 2023 – sondern auch eine Reihe an Begleitmaßnahmen für Kund:innen und Lieferant:innen der APA-Gruppe. So wurde unter anderem in den AGB geregelt, dass zugeliefertes oder über die APA verbreitetes Bild- und Videomaterial immer zu kennzeichnen ist. Durch die Transparenz innerhalb des professionellen Kommunikationsökosystems möchte die APA damit einen wesentlichen Beitrag leisten, dass Medien ihre Transparenzversprechen gegenüber ihren Nutzer:innen auch einlösen können.

Wie die APA intern damit umgeht

Für den Umgang mit generativer KI gelten unternehmensweit definierte Grundprinzipien: Es kommen ausschließlich von der APA geprüfte KI-Tools zum Einsatz, generierter Content wird stets auf Bias geprüft, und Publikationen werden vor Veröffentlichung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeordnet und freigegeben.

In jedem Unternehmensbereich wurden konkrete Regeln ausgearbeitet:

  • Redaktion: Generative KI wird ausschließlich modifizierend und assistierend eingesetzt, etwa für kontextsensitives Lektorat, Transkription, Übersetzung oder barrierefreie Alt-Texte. Ausgangsbasis ist immer redaktionell erstellter Content, jeder Output wird von einer Journalistin oder einem Journalisten überprüft und freigegeben – deshalb entfällt hier die Kennzeichnungspflicht. Die APA-Redaktion erstellt und verbreitet grundsätzlich keine KI-generierten Bilder oder Videos. Lieferant:innen müssen schriftlich bestätigen, dass KI nicht zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung des Bildes genutzt wurde.
  • APA-Images: Die Bildagentur nimmt keine KI-generierten oder wesentlich KI-bearbeiteten Bilder in ihr Portfolio auf. Auch hier gibt es eigene Lieferant:innen-Verträge. Werden dennoch nicht gekennzeichnete Fakes entdeckt, werden betroffene Bilder sofort aus der Bilddatenbank entfernt.
  • APA-Grafik: Abstrakte Icons und Piktogramme dürfen mit freigegebenen KI-Tools erstellt werden. Diese Gestaltungselemente müssen nicht gekennzeichnet werden.
  • Marketing & Kommunikation: KI-generierter Text ist erlaubt, sofern ein Mensch ihn vor Veröffentlichung prüft und freigibt – dann entfällt die Kennzeichnung. KI-generierte oder -bearbeitete Bilder, Grafiken, Audios und Videos werden hingegen ausnahmslos gekennzeichnet. Dafür greift die APA auf die durch die Europäische Kommission bereitgestellten EU-Icons zurück und führt darüber hinaus einen schriftlichen Credit-Hinweis an.
  • Softwareentwicklung: Geprüfte KI-Tools wie GitHub Copilot dürfen zur Codegenerierung genutzt werden, jeder Code wird jedoch vor dem Einsatz menschlich validiert.

Transparenz in allen Kanälen

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung trifft grundsätzlich alle, die Inhalte bereitstellen oder verbreiten. Abhängig davon, welches APA-Produkt Nutzer:innen verwenden, ist diese Verantwortung unterschiedlich gelagert.

Produkt/Bereich Wo wird KI-Kennzeichnung relevant? Wer ist verantwortlich?
APA-News-Produkte (Automated Content) Automatisiert erstellte Texte sind gekennzeichnet. APA
APA-OTS (Modul „Verbreiten“/PR-Desk) Kommunikationsverantwortliche können KI-erzeugte oder KI-bearbeitete Bilder und Videos zu ihrer Presseaussendung im PR-Desk hochladen und anschließend über APA-OTS verbreiten. Eine Eingabehilfe unterstützt dabei, diese korrekt zu kennzeichnen (Metadaten, Labels „KI-erstellt / KI-bearbeitet“). Die Verpflichtung zur korrekten Kennzeichnung liegt beim Kunden bzw. der Kundin, die APA unterstützt den Prozess technisch.
APA-Images KI-Funktionen sind im Portal gekennzeichnet. Beim Bildimport werden Metadaten ausgelesen, um KI-Bilder zu identifizieren; grundsätzlich werden solche Bilder nicht ins Portfolio übernommen. APA prüft und filtert; in Einzelfällen (z.B. wenn das Bild selbst Teil der Berichterstattung ist) erfolgt eine manuelle Freigabe.
PR-Desk – Medienbeobachtung / Medienarchiv (Auto-Abstracts, Auto-Übersetzung, Semantische Suche) KI-Funktionen sind als solche gekennzeichnet und werden von Nutzer:innen aktiv angestoßen. APA kennzeichnet die Funktion; User:innen entscheiden über die Nutzung. Der KI-Output wird darüber hinaus als solcher ausgewiesen.
APA-Science Partnermeldungen können KI-erzeugte Bilder bzw. Videos enthalten. Die Netzwerkpartner:innen sind laut AGB der APA-Gruppe zur Kennzeichnung verpflichtet. Die APA-Redaktion weist dies gegenüber den Nutzer:innen aus.

 

Die Kennzeichnungspflicht ist für die APA nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern Teil eines größeren Anspruchs: Vertrauen in Inhalte entsteht nicht durch ein Label allein, sondern durch nachvollziehbare redaktionelle Verantwortung. Wir setzen KI dort ein, wo sie unterstützt und assistiert, und nie, um menschliche Prüfung zu ersetzen. Und wo unsere Kund:innen selbst KI-Inhalte über APA-Produkte verbreiten, unterstützen wir sie dabei, ihrer eigenen Kennzeichnungspflicht einfach und korrekt nachzukommen.


 

Praktische Checkliste, wenn Sie KI-Bilder, -Videos oder -Audios über APA-Kanäle verbreiten möchten:

  1. Distributionskanäle klären: Wo wird der Inhalt veröffentlicht, welche Regeln gelten dort?
  2. Prüfen, ob ein Deepfake vorliegt: Wirkt der Inhalt wie eine echte Person, ein echtes Ereignis oder ein echter Ort?
  3. Provenienz festhalten: Welches KI-System wurde verwendet, wer hat den Inhalt erzeugt oder bearbeitet? (Muster: „KI-bearbeitet: Adobe Firefly/Mustermann“)
  4. Metadaten kontrollieren: Sind KI-Kennzeichnungen bereits in EXIF/IPTC (Digital Source Type) enthalten?
  5. Bei Texten: Wurde der Inhalt von einer befugten Person geprüft und freigegeben? Greift die redaktionelle Ausnahme?

 

Eine Frau mit einem roten Blazer lächelt in die Kamera
Über die Autorin

Verena Krawarik, Leiterin der Stabsstelle Innovationsmanagement der APA-Gruppe

Verena Krawarik ist verantwortlich für das Innovationsmanagement der APA – Austria Presse Agentur und leitet das APA-medialab. Sie hat ihre beruflichen Wurzeln im Journalismus und war lange Jahre in der APA-Redaktion tätig. Aktuell verantwortet sie im Rahmen der KI-Strategie der APA die Themen Governance und AI Literacy.

Seit Februar 2024 ist sie zudem Mitglied des KI-Beirates der österreichischen Bundesregierung, einem Beratungsgremium zur Umsetzung der KI-Strategie in Österreich. Die Innovationsexpertin wirkt derzeit an EU-Projekten wie der Etablierung eines „Trusted European Media Data Space“ mit sowie an der Umsetzung des Austrian Lab for AI Trust (ALAIT).