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Alles rund um die EU-Wahl 2024

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Am 9. Juni findet die Europa-Wahl statt

Wien – Österreich gehört seit 1995 zur Europäischen Union. Auch die Europäische Union hat ein eigenes Parlament. Das steht in der französischen Stadt Straßburg. Die Mitglieder für das Europäische Parlament werden am 9. Juni 2024 gewählt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen aller EU-Bürger. Die Wahl findet alle 5 Jahre statt. 1979 gab es die erste Europa-Wahl. In Österreich wurde 1996 die erste Europa-Wahl abgehalten.

Alle 27 EU-Länder nehmen an der Europa-Wahl teil. Von Österreich werden 20 Abgeordnete ins Europäische Parlament gewählt. Insgesamt werden 720 Abgeordnete von allen Ländern der EU gewählt. Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg in Frankreich.

Das EU-Parlament besteht aus Fraktionen

Wien – Insgesamt sitzen 720 Abgeordnete im EU-Parlament. Diese Abgeordneten gehören zu ihren Parteien in den jeweiligen EU-Ländern. Aus Österreich sind bei der vergangenen EU-Wahl Vertreter von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS gewählt worden. Die Abgeordneten werden im EU-Parlament in politische Fraktionen zusammengefasst. Man könnte auch EU-Parteien dazu sagen. Die ÖVP gehört zum Beispiel zur Europäischen Volkspartei, der EVP. Die EVP ist auch die größte Fraktion im EU-Parlament.

Die Sozial-Demokraten bilden die zweit-größte Fraktion. Dazu gehört die SPÖ. Die NEOS sind Teil der Liberalen, die Grünen gehören zur Grünen Fraktion. Die FPÖ gehört zur ID. Das ist die Abkürzung für Identität und Demokratie. Außerdem gibt es noch die EU-Parteien Europäische Konservative und Reformer sowie die Linke. Einige Abgeordnete gehören zu keiner Fraktion dazu.

Welche Parteien treten in Österreich zur EU-Wahl an?

Wien – In Österreich treten 7 Parteien zur EU-Wahl an. Bei der letzten EU-Wahl hat die ÖVP die meisten Stimmen bekommen, nämlich 34,5 Prozent. Ihr Spitzenkandidat heißt diesmal Reinhold Lopatka. Zweit-stärkste Partei war die SPÖ. Für die Sozial-Demokraten tritt wieder Andreas Schieder an. Für die FPÖ will wieder Harald Vilimsky in das EU-Parlament einziehen. Die Grünen haben diesmal mit Lena Schilling eine neue Spitzen-Kandidatin. Die NEOS schicken Helmut Brandstätter ins Rennen.

Derzeit keinen Abgeordneten im EU-Parlament hat die KPÖ. Die Kommunisten unter Günther Hopfgartner treten aber bei der Wahl wieder an. Ebenfalls wählen kann man die Partei DNA. Das steht für Demokratisch, Neutral, Authentisch. Die DNA-Spitzenkandidatin heißt Maria Hubmer-Mogg.

Im Herbst wird in Österreich dann der Nationalrat gewählt

Wien – Nach der EU-Wahl findet dann wahrscheinlich im Herbst die Nationalrats-Wahl in Österreich statt. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt. Die Österreicherinnen und Österreicher wählen dabei eine von mehreren Partei. Die Parteien schicken dann ihre Vertreter, die Abgeordneten, in den Nationalrat. Die Nationalrats-Wahl muss alle 5 Jahre stattfinden. Der Nationalrat kann aber schon vorher aufgelöst werden. Zum Beispiel wenn die Regierung nur noch streitet.

Wählen dürfen nur österreichische Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht gerichtlich von der Wahl ausgeschlossen wurden. Es gibt keine Wahl-Pflicht. Man muss also nicht zur Wahl gehen. Die Wahl ist frei, geheim und persönlich. Das heißt, dass jeder Wähler frei entscheiden kann, wen er wählt. Wen jemand wählt, bleibt geheim. Und jeder muss selbst wählen. Es darf also kein anderer für ihn wählen.

Die Demokratie ist eine Form der Herrschaft in einem Land. Das Wort Demokratie kommt aus dem alten Griechenland und heißt übersetzt „Herrschaft des Volkes“. Das bedeutet, dass die Menschen in einem Land entscheiden, wer sie regiert. Das bestimmen sie bei den Wahlen. Bei den Wahlen wählt das Volk seine Vertreter, die so genannten Abgeordneten. Die Vertreter sind Politiker und Politikerinnen von einer bestimmten Partei.

Österreich ist eine demokratische Republik

Wien – „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“. So heißt der erste Artikel im Bundes-Verfassungsgesetz. Das Bundes-Verfassungsgesetz ist ein besonderes und wichtiges Gesetz. Es regelt viele Dinge im Staat. Zum Beispiel die Aufgaben des Parlaments. Es regelt also, wer was tun darf oder tun muss. Das Gesetz gibt es in Österreich seit 1920.

In der Verfassung steht: „Österreich ist eine demokratische Republik“. Republik heißt, dass das Volk entscheidet, wer das Bundes-Präsident ist. Das ist derzeit Alexander Van der Bellen. Der Bundes-Präsident wird alle 6 Jahre vom Volk gewählt. Seine Aufgaben sind genau geregelt. Zum Beispiel ernennt oder entlässt er die Bundes-Regierung. Er ist auch der Ober-Befehlshaber des Bundes-Heeres.

Der Bundes-Kanzler steht an der Spitze der Bundes-Regierung. Gemeinsam mit dem Vizekanzler und den Ministern und Ministerinnen bildet er die Bundes-Regierung in Österreich.

In Österreich ist das Parlament sehr wichtig. Das Parlament wird auch Hohes Haus genannt. Es besteht aus dem Nationalrat und dem Bundesrat. Das Parlament berät über Gesetze. Es beschließt dann auch die Gesetze, die für ganz Österreich gelten. Eine weitere Aufgabe des Parlaments ist die Kontrolle der Bundes-Regierung. In Österreich sind derzeit 5 Parteien im Parlament vertreten: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS.

Was macht der österreichische Nationalrat?

Wien – Der Nationalrat ist ein Teil vom österreichischen Parlament. Im Nationalrat arbeiten die Politiker der Parteien. Diese Politiker nennt man Abgeordnete. Ihre Parteien werden bei der Nationalrats-Wahl in den Nationalrat gewählt. Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete aus allen Bundesländern. Von den 183 Nationalrats-Abgeordneten werden 3 Nationalrats-Präsidenten gewählt.

Die Abgeordneten beraten und beschließen im Nationalrat die Gesetze, die für das ganze Land gelten. Die Regierung muss die Gesetze dann umsetzen. Neben dem Nationalrat gibt es im Parlament auch noch den Bundesrat. Der Bundesrat vertritt die Bundes-Länder. Der Bundesrat besteht derzeit aus 60 Mitgliedern. Nationalrat und Bundesrat haben zum Beispiel das Recht, die Arbeit der Bundes-Regierung zu überprüfen, ihren Mitgliedern Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen.

In einer Demokratie gelten die gleichen Gesetze für alle

Wien – In einer Demokratie dürfen die Menschen frei ihre Meinung sagen. Wenn sie unzufrieden sind, dürfen sie auch demonstrieren. Sie werden dafür nicht bestraft. Für alle Menschen gelten die gleichen Gesetze. Man sagt dazu auch, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Egal ob sie Frauen oder Männer sind oder alt oder jung. Auch die Religion, die sie ausüben, spielt keine Rolle.

Alle Menschen haben auch die gleichen Rechte. Das Recht zu wählen zum Beispiel oder das Recht eine eigene Meinung zu haben. Auch Kinder haben eigene Rechte. Zum Beispiel das Recht auf Schule. Der Staat beschützt in einer Demokratie die Rechte der Menschen.

Es gibt aber auch Gesetze. An diese müssen sich die Menschen halten. Wer die Rechte der Menschen oder die Gesetze verletzt, wird vom Gericht bestraft. Nur das Gericht darf die Menschen bestrafen.

Wichtige Merkmale einer Demokratie

Wien – Es gibt 3 wichtige Merkmale in einer Demokratie. Ein wichtiges Merkmal ist die Meinungsfreiheit. Jeder darf seine Meinung sagen, ohne dafür bestraft zu werden. Das 2. Merkmal ist die sogenannte Gewalten-Teilung. Das bedeutet, dass nicht eine einzige Partei oder eine Person die ganze Macht im Staat hat. Die Macht wird in die Bereiche Gesetzgebung (Legislative), Regierung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) aufgeteilt.

Das Parlament ist die Legislative. Sie macht die Gesetze. Der Exekutive gehören die Bundes-Regierung und der Bundes-Präsident an, aber auch die Polizei und das Bundes-Heer. Sie haben die Aufgaben, die Gesetze umzusetzen. Die Judikative bilden die Gerichte und die Staatsanwaltschaft. Sie entscheiden bei Streitereien unabhängig und unparteiisch.

Das 3. wichtige Merkmal ist das Vorhandensein einer sogenannten Opposition. Die Opposition wird von einer oder mehreren Parteien gebildet, die nicht Teil der Regierung sind. Die Aufgabe einer Partei in der Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren.

Das Gegenteil von Demokratie ist die Diktatur

Wien – Die Demokratie ist eine Regierungs-Form. In vielen Ländern gibt es aber auch andere Regierungs-Formen. Das Gegenteil von Demokratie ist eine Diktatur. In einer Diktatur bestimmt eine einzige Person oder eine Gruppe von Personen über die Menschen in dem Land. Wenn eine einzelne Person das Sagen hat, dann nennt man ihn Diktator. Die Person oder die Personen haben sich die Macht meist genommen, ohne dass sie gewählt worden sind.

Die Menschen in einer Diktatur haben kaum Rechte und dürfen auch nicht mitbestimmen. Die Menschen können ihre Meinung auch nicht frei sagen. Wenn sie es doch tun, können sie bestraft und ins Gefängnis gebracht werden. Eine Diktatur gibt es zum Beispiel in Nordkorea. In vielen Ländern gibt es zwar formell eine Demokratie, die Menschen sind aber trotzdem nicht ganz frei. Dazu gehört zum Beispiel Russland.

Neben der Demokratie und der Diktatur gibt es noch die Monarchie. In der Monarchie steht ein König oder eine Königin an der Spitze des Landes. Der Monarch bestimmt alles, was in dem Land passiert. Das Amt wird an einen seiner Nachkommen weitervererbt. Es gibt aber auch Misch-Formen. Bei der sogenannten parlamentarischen Monarchie gibt es neben dem Monarchen auch ein vom Volk gewähltes Parlament und eine demokratische Regierung. Diese gibt es etwa in Großbritannien.

+++ Dieser Nachrichtenüberblick ist in leicht verständlicher Sprache verfasst. Zielgruppe sind Menschen mit Leseschwächen. +++

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„Das Projekt wurde von der Europäischen Union im Rahmen eines Förderprogramms für Kommunikation des Europäischen Parlaments kofinanziert. Das Europäische Parlament war nicht an der Vorbereitung beteiligt, übernimmt keinerlei Verantwortung für die im Rahmen des Projekts veröffentlichten Informationen oder zum Ausdruck gebrachten Ansichten und ist nicht daran gebunden; für das Projekt haften ausschließlich die Autoren, die interviewten Personen sowie die an der Veröffentlichung des Programms beteiligten Verleger und Sendeanstalten gemäß geltendem Recht. Auch kann das Europäische Parlament nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die möglicherweise durch die Durchführung des Projekts entstehen.“

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