




Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die APA - Austria Presse Agentur treten verstärkt gegen die unlizenzierte Weiterverbreitung von redaktionellem Content ein. Eine gemeinsame Informationskampagne, macht darauf aufmerksam, dass auch die Inhalte von Pressespiegeln dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Die Aktion "Rechtssichere Pressespiegel" soll verhindern, dass die Nutzer von Medienbeobachtungen mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Ohne entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers ist die Vervielfältigung von redaktionellen Artikeln über Presseclippings - heute überwiegend elektronisch verteilt - ungesetzlich. Auch wenn die digitale Gratiskultur zu falschen Schlussfolgerungen verleiten könnte. Das Urheberrechtsgesetz 2003 schützt geistiges Eigentum nicht nur im Bereich von Software, Musik, Film und Kunst, sondern auch beim überwiegenden Teil der redaktionellen Inhalte. Deren Vervielfältigung und Weiterverbreitung sei den Verlagen vorbehalten.
Eine freie "Werknutzung" gilt im digitalen Bereich lediglich für private Zwecke eines Einzelnen. Anders als bei der Verbreitung über Papier, wo einige Kopien eines Werks auch im beruflichen Kontext erlaubt sind, sei bei der Verbreitung von digitalen Presseclippings im beruflichen Umfeld bereits ab der ersten Kopie die Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen. Die APA und der VÖZ informieren die Öffentlichkeit durch Anzeigen in heimischen Printmedien sowie auf der Homepage www.pressespiegel-lizenz.at.
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